Neubau einer Seniorenwohnanlage und Büroräume im Erdgeschoss, Rupprechtstraße 5, Fl.Nr. 586, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

  • Beschluss PBUV vom 06.07.2021:

  • Beschluss PBUV vom 07.03.2023:

  • Der Vorbescheidsantrag wurde zwischenzeitlich durch das LRA OAL positiv verbeschieden.

Das geforderte Betriebskonzept und Angaben zu den o. a. Punkten 1 – 3 liegen nicht vor. 
Die Fassaden haben eine bessere Strukturierung erhalten. Ein Satteldach wurde bereits mit dem zuletzt eingereichten Bauvorbescheidsantrages als genehmigungsfähig eingestuft. Eine Begrünung wird nicht weiterverfolgt; lt. Baubeschreibung sind Betondachsteine geplant. 
Die Gebäudegröße entspricht einschließlich der Höhe der des genehmigten Bauvorbescheidsantrages. 

Stellplätze sind ausreichend und mit der notwendigen Anzahl in der Tiefgarage nachgewiesen. Hinsichtlich der Zahl der Zufahrten ist eine Abweichung notwendig:
- Hofzufahrt gemäß Bestand von der Südostseite
- Zufahrt zu zwei frei liegenden Stellplätzen an der Nordostecke: 
  die Lösung ist hinsichtlich der Sichtbeziehung des Stellplatzes an der Rupprechtstraße in 
  den Ziegelangerweg unzureichend, insbesondere da von einem Rückwärtsausfahren 
  auszugehen ist (Rupprechtstraße = Einbahnstraße in Richtung Süden).
- Die Tiefgaragenzufahrt am Ziegelangerweg weist ebenfalls eine nur eingeschränkte 
  Sichtbeziehung auf die Verkehrsfläche auf. Die Lösung wurde aber mit dem Vorbescheid 
  als genehmigungsfähig eingestuft. 
  Nicht ausreichend ist die Fahrgassenbreite zwischen den vier südwestlichen Stellplätzen 
  (Änderung erforderlich). 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Stellplatzsituation ist zu prüfen; bzgl. der nordseitigen Zufahrten wird eine Stellungnahme durch die Untere Verkehrsbehörde eingeholt. 

Dr. Christoph Böhm teilt mit, dass das geforderte Mansarddach nicht umgesetzt wurde. Auch wurde die Fensterform nicht entsprechend der Gestaltungssatzung mit Sprossen realisiert, daher kann er dem Antrag weiterhin nicht zustimmen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt Herrn Böhm einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung formulieren.

Antrag zur Geschäftsordnung:
Dr. Christoph Böhm stellt den Antrag, dass die Fensterformen satzungskonform mit Sprossen zu versehen sind, so wie es die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen vorschreibt. 

Abstimmungsergebnis 3 : 8
Der Antrag zur Geschäftsordnung wurde somit mehrheitlich abgelehnt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das bauplanungsrechtliche kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum wird nicht zugestimmt, soweit nicht Sicherungen zur Vermeidung von Zweitwohnungen erfolgen. Die Fahrgassenbreite der südwestlichen Stellplätze ist satzungskonform einzuplanen. Der satzungsabweichende Stellplatz an der Nordostecke der Rupprechtstraße wird nicht befürwortet. Da eine satzungskonforme Lage nicht absehbar ist, ist er abzulösen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das bauplanungsrechtliche kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum wird nicht zugestimmt, soweit nicht Sicherungen zur Vermeidung von Zweitwohnungen erfolgen. Die Fahrgassenbreite der südwestlichen Stellplätze ist satzungskonform einzuplanen. Der satzungsabweichende Stellplatz an der Nordostecke der Rupprechtstraße wird nicht befürwortet. Da eine satzungskonforme Lage nicht absehbar ist, ist er abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr