Nutzungsänderung der best. Wohnung zur Ferienwohnung, Kreuzstraße 1, Fl.Nr. 817/19, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 07.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Umwandlung von bisher dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielsetzungen im Interesse der Wohnungsversorgung. 

Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben trotzdem genehmigungsfähig sein, da es sich im unbeplanten Innenbereich befindet und die ausnahmsweise Zulassung durch das LRA OAL erfahrungsgemäß als möglich erachtet wird (auch unter Ersetzung des ggf. nicht erteilten kommunalen Einvernehmens). Das Beherbergungskonzept stellt alleine keine ausreichende Ablehnungsgrundlage dar.

Hinweise: 

  1. Im Bereich Kreuzstraße ist dies der bisher erste Fall. Bei einer Genehmigung würde ein Präzedenzfall entstehen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung.
  2. Die hier betroffene südliche Gebäudehälfte ist in Wohnungseigentum aufgeteilt, die nördliche Hälfte bislang nicht. 
  3. In der Umgebung gibt es noch weitere Geschoßwohnbauten, die ebenfalls aufgeteilt sind und wo die Gefahr besteht, dass vergleichbare Anträge folgen können. 
  4. Eine Bauleitplanung zur Steuerung wurde bisher nur nördlich der Welfenstraße eingeleitet.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023: Das Vorhaben ist einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig und mit der Ersetzung eines ggf. nicht erteilten Einvernehmens ist zu rechnen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Im Fall der Anhörung zur Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt Ostallgäu ist der Vorgang erneut dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, dann für diesen Bereich ebenfalls die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit Veränderungssperre zur Beschlussfassung vorzubereiten. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 

Im Fall der Anhörung zur Ersetzung des Einvernehmens durch das Landratsamt Ostallgäu ist der Vorgang erneut dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, dann für diesen Bereich ebenfalls die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit Veränderungssperre zur Beschlussfassung vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr