Einbau von 3 WE in best. Gebäude, 2 Mitarbeiterappartments, 4 Dachgaupen, Anbau Balkon, 1 Carport, Pfrontener Straße 42, Fl.Nr. 332, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.3.9

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiet OAL – 06. Schutz von Landschaftsteilen im Bereich der Stadt Füssen und der Gemeinden Weissensee, Eisenberg und Pfronten im Landkreis Füssen. Von einer relevanten neuen Beeinträchtigung der Schutzziele ist nicht auszugehen, da es sich um eine bereits bebaute Fläche handelt.

Das Baugrundstück liegt überwiegend nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein. 

Straßenseitig liegt ein kleiner Teil des Baugrundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Oberkirch 1. Der Carport und die Stellplätze liegen teilweise innerhalb des dort festgesetzten Sichtdreiecks. Hintergrund ist die Einmündung der Alten Steige in die Pfrontener Straße, die zu dem Zeitpunkt noch Bundesstraße war und aktuell als Staatsstraße qualifiziert ist. Eine Befreiung ist erforderlich. Es handelt sich hier um einen Innerortsbereich mit 50 km/h zulässige Geschwindigkeit. Eine ausreichende Sichtbeziehung ist gegeben. 

Die beiden Gauben an der Südseite weisen mit 3,74 m und 5,00 m enorme Breiten auf. In Relation zur Gebäudelänge von 20,02 m sind dies ca. 44%. Mangels gegenteiliger Regelungen wird dies dennoch genehmigungsfähig sein. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der notwendigen Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Der Sichtwinkel wird von der Unteren Verkehrsbehörde zu bewerten sein. Die Größe der Gauben ist nach § 34 BauGB möglich.

Am 05.09.2023 erfolgte noch der Hinweis, dass die Mitarbeiterappartements für Personal des benachbarten Hotels bestimmt sind. Die Appartements weisen keine Küchen auf und stellen demzufolge keine Wohnungen dar, die nach Satzung einen Spielplatzbedarf auslösen. Hinsichtlich der Lage der Stellplätze und dem Sichtdreieck wurde ein neuer Plan und ein Foto nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr