Neubau Ferienwohnung im Dachgeschoss mit 2 Dachgaupen und Balkon, Nutzungsänderung Erdgeschoss in Büro, Keltensteinstraße 5, Fl.Nr. 761/7, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.3.10

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die südseitige Gaube (mit Balkon) ist hinsichtlich ihrer Größe – insbesondere ihrer Höhe – überdimensioniert. Die Höhe beträgt an der Frontseite ca. 1,8 m, die Breite ca. 3 m. Mangels konkreter Regelungen und der Beurteilung nach § 34 BauGB werden die Gauben trotzdem genehmigungsfähig sein. 

In der Umgebung befinden sich z. T. ebenfalls Gauben, die aber kleiner sind und gestalterisch besser gelöst wurden. Daneben sind auch quergiebelartige Ausführungen mit größeren Breiten zu finden; diese sind aber nicht mit dieser Gaube vergleichbar. 

Zunächst nicht prüffähig war der Antrag, da keine Nutzung in der DG-Ebene angegeben war. Bisher liegt kein genehmigter Ausbau vor. Im EG und OG sind jeweils eine Wohnung genehmigt. Welche Nutzung im DG geplant ist wurde beim Planer angefragt. 

Die zwischenzeitliche Prüfung hat ergeben, dass in dem Gebäude eine Ferienwohnung gemeldet ist. Die Ferienwohnung bedarf der Genehmigung und ist deshalb im Antrag darzustellen; ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist zu führen.

Am 04.09.2023 sind geänderte Pläne eingegangen. Beantragt wird nun eine Ferienwohnung im DG und ein Versicherungsbüro im EG. Einen der nachzuweisenden Stellplätze zeichnete der Planer an der Westseite im Bereich der Garagenzufahrt ein. Die örtliche Prüfung hat ergeben, dass dies nicht möglich ist, weil sich dort eine Kelleraußentreppe befindet. Der Planer wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich ist und die Pläne zu korrigieren sind. Derzeit fehlt damit ein notwendiger Stellplatz. Sollte es zu keinem ausreichenden räumlichen Nachweis kommen, wäre ggf. eine Ablösung erforderlich. Dies ist lt. Satzung aber nur für das Versicherungsbüro und nicht für die Ferienwohnung zulässig. 

Am 05.09.2023 teilte der Planer mit, dass die Kelleraußentreppe zugunsten eines Stellplatzes zurück gebaut werden soll. Ein Plan, der dies beschreibt wurde nachgereicht; die notwendige Bemaßung auf die vorgeschriebene Breite fehlte zunächst, wurde aber ebenfalls noch nachgereicht.

Auf die Genehmigungspflicht von Werbeanlagen, die evtl. größer als 1 qm sind, wurde ebenfalls hingewiesen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023: Die Gauben werden zwar genehmigungsfähig sein. Hinsichtlich der Ferienwohnung ist 
der Antrag zu ergänzen. (Hinweis: wurde erledigt).

Beschlussvorschlag

Das kommunale Einvernehmen wird erteilt. Zum satzungskonformen Stellplatznachweis ist der Rückbau der Kelleraußentreppe wie im Plan dargestellt vorzunehmen. Soweit Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1 qm vorhanden sind, sind diese ebenfalls zu beantragen. 

Siehe Abstimmungsergebnis, der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss

Das kommunale Einvernehmen wird erteilt. Zum satzungskonformen Stellplatznachweis ist der Rückbau der Kelleraußentreppe wie im Plan dargestellt vorzunehmen. Soweit Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1 qm vorhanden sind, sind diese ebenfalls zu beantragen. 

Siehe Abstimmungsergebnis, der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr