Umnutzung 3 Wohnungen in Ferienwohnungen, Schrannengasse 2-4, Fl.Nrn. 142, 146, 147, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Umwandlung von bisher dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielsetzungen im Interesse der Wohnungsversorgung.
Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 34 BauGB trotzdem genehmigungsfähig, solange es sich im unbeplanten Innenbereich befindet und eine allgemeine Zulässigkeit im faktischen Mischgebiet besteht. Mit einer Ersetzung des ggf. nicht erteilten kommunalen Einvernehmens ist zu rechnen. Das Beherbergungskonzept stellt alleine keine ausreichende Ablehnungsgrundlage dar.
Füssen Tourismus und Marketing führt in der ausführlichen Stellungnahme vom 01.09.2023 (siehe beim TOP zur Bauleitplanung) aus, dass die Umwandlung von weiteren Wohnungen in Ferienwohnungen nicht zu befürworten ist.
Auf die vorangegangene Beratung zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes wird aber verwiesen. Mit dem Beschluss zur Einleitung einer Bauleitplanung, die Ferienwohnungen im Interesse der Sicherung dauergenutzten Wohnraums ausschließt und dem Erlass einer Veränderungssperre widerspricht das Vorhaben den Zielen der Planung und ist nicht mehr genehmigungsfähig.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023:
Das LRA bestätigt, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig wäre, nach Beschluss zur Bauleitplanung mit dem Ziel des Ausschlusses und Veränderungssperre aber eine planungsrechtliche Zulässigkeit nicht mehr gegeben ist.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter Verweis auf den vorangegangenen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der weitere Ferienwohnungen nicht mehr zulässt und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter Verweis auf den vorangegangenen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der weitere Ferienwohnungen nicht mehr zulässt und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr