Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Zur Vorhabensbezeichnung: Bereits genehmigt ist die Einrichtung eines Hostels mit Bettenzimmern etc. im 1. und 2. OG West; das 3. OG war Bestandteil der Hostelnutzung (Gruppenraum, Lesen/Fernsehen, Sportraum, Speicher und Vorraum). Ob ein Ausbau schon stattgefunden hat ist nicht bekannt. Statt diesen Räumen im 3. OG West sollen nun 5 Personalwohnungen eingebaut werden. 2019 wurden hier zuvor Lagerflächen genehmigt.
Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben genehmigungsfähig sein, da es sich im unbeplanten Innenbereich befindet und eine allgemeine Zulässigkeit im faktischen Mischgebiet nach § 34 BauGB besteht. Auf die vorangegangene Beratung in der Sitzung zur Bauleitplanung wird Bezug genommen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes, der die Ausweitung von Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben begrenzen soll und zur Erlass einer Veränderungssperre bedarf das Vorhaben einer Ausnahme von der Veränderungssperre.
Die Einrichtung von Personalwohnungen ist grundsätzlich zu begrüßen und sie steht dem Ziel der Bauleitplanung nicht entgegen, weswegen der Ausnahme zugestimmt werden kann.
Für den Stellplatznachweis wird eine Ablösung von 9 Stellplätzen beantragt. Es handelt sich um einen Um- bzw. Ausbau des DG, wodurch im Sanierungsgebiet zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Der insoweit anzusetzende Ablösebetrag beträgt nach Satzung 1.000 Euro je Stellplatz.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein, wenn die Ausnahme von der Veränderungssperre befürwortet wird.
Einige Gremiumsmitglieder sprechen die weiteren Nutzungen, wie Ferienwohnungen an, die in den Plänen angegeben sind und von denen in der vorab eingereichten formlosen Bauvoranfrage keine Rede war.
Armin Angeringer fasst zusammen, dass es in diesem Antrag lediglich um 5 Personalwohnungen ginge, der Rest, der in den Plänen eingezeichnet und dargestellt wurde, ist schon genehmigt worden.
Magnus Peresson und Dr. Christoph Böhm sprechen sich noch dafür aus, dass dem Bauherrn der Hinweis gegeben werden soll, dass wenn es an den Austausch der Fenster geht, diese Fenster satzungskonform mit Sprossen versehen werden.