Tektur zu AZ 40-40-1342/19, Tektur zur Sanierung des Einzeldenkmals „Wohn- und Geschäftshaus Baur“, Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.09.2023 ö beschliessend 2.3.14

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die schon laufende Bauausführung wurde aufgrund festgestellter Abweichungen von der Baugenehmigung eingestellt und ein neuer Bauantrag gefordert. Nach vorliegender Information ist es bauherrnseitig nicht gelungen, während der Ausführung eintretende notwendige Änderungen mit den Vertretern der Denkmalpflege ausreichend zeitnah abgestimmt zu bekommen. 

Ein größerer Teil der Änderungen betrifft das Innere des Gebäudes und ist denkmalfachlich relevant. U. a. sei lt. Plan eine Decke bei der Entkernung zusammengebrochen und musste durch eine Stahlbetondecke ersetzt werden.

Ein Aufzug wurde in den neuen Treppenraum im rückwärtigen Bau integriert.

Die Gauben werden sowohl an der Süd- wie der Nordseite höher ausgeführt. An der Südseite soll hierdurch ein zweiter Rettungsweg für die Anleiterung durch die Feuerwehr geschaffen werden.

Die Größe der nordseitigen Gaube wurde vom Ausschuss bisher aufgrund ihrer Breite nicht befürwortet. Die Breite wird nicht reduziert, sondern zusätzlich die Höhe vergrößert. Eine Anleiterung durch die Feuerwehr ist an der Nordseite nicht notwendig. Die Fenster sind dort als RWA (Rauch- und Wärmeabzug im Brandfall) eingetragen. Es liegt kein Nachweis vor, dass diese Größe technisch notwendig ist. 

An der Südostseite erfolgt eine teilweise Änderung der Lage und Größe der Fenster.

An den Außenwänden soll ein Isolierputz mit einer Stärke von 7 bis 10 cm aufgebracht werden. 

Es ergeben sich eine Reihe von Grundrissänderungen. Neu ist die nun geplante Nutzung als acht Ferienwohnungen. In einer ersten Planung waren ausschließlich dauergenutzte Wohnungen vorgesehen. Mit Tekturplänen fand nachträglich eine teilweise Änderung in 4 Ferienwohnungen statt, die auch genehmigt wurden. Als Begründung für die nun vorgesehene vollständige Planung als Ferienwohnungen werden wirtschaftliche Gründe angegeben. Ferienwohnungen waren nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich im Mischgebiet zulässig. Sie stehen aber im Widerspruch zu den Zielen des Beherbergungskonzepts.

Füssen Tourismus und Marketing führt in der ausführlichen Stellungnahme vom 01.09.2023 (siehe beim TOP zur Bauleitplanung) aus, dass die Umwandlung von weiteren Wohnungen in Ferienwohnungen nicht zu befürworten ist. 

Für die ursprünglich zur Dauernutzung vorgesehenen Wohnungen wurde eine Ablösung von acht Stellplätzen zu dem nach Satzung reduzierten Betrag wegen der Lage im Sanierungsgebiet und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums zugelassen. Für Ferienwohnungen wäre eine Ablösung lt. Satzung ausgeschlossen gewesen. Nach heutigem Stand gelten die Stellplätze nun aber als abgelöst und sind bei der Berechnung als Bestand anzusetzen. 

Auf die vorangegangene Beratung zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes wird verwiesen. Mit dem Beschluss zur Einleitung einer Bauleitplanung, die Ferienwohnungen im Interesse der Sicherung dauergenutzten Wohnraums ausschließt und dem Erlass einer Veränderungssperre widerspricht das Vorhaben den Zielen der Planung und ist nicht mehr genehmigungsfähig.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.08.2023:
Das LRA bestätigt, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig wäre, nach Beschluss zur Bauleitplanung mit dem Ziel des Ausschlusses und Veränderungssperre aber eine planungsrechtliche Zulässigkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Gaubenvergrößerung ist seitens des Denkmalschutzes zu bewerten; sie erscheint aber kritisch, da der zweite bauliche Fluchtweg innerhalb des Gebäudes bereits eingehend abgestimmt war. Die Fassadenänderungen sind planungsrechtlich zulässig, aber wie die baulichen Änderungen innen auf der Grundlage des Denkmalschutzes zu beurteilen. 

Antrag zur Geschäftsordnung:
Dr. Christoph Böhm stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt von der Sitzung genommen werden soll, da am Dienstag 12.09.2023 ein vor Ort Termin mit dem Landesamt für Denkmalpflege stattfindet.
Abstimmungsergebnis 3 : 8
Der Antrag zur Geschäftsordnung wurde somit mehrheitlich abgelehnt.


Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass er Zeit habe, um an o.g. vor Ort Termin teilzunehmen. Weiter teilt er mit dass sich in erster Linie nach Feststellung der Baumängel durch das Landratsamt Ostallgäu sich auch diese zusammen mit der Denkmalschutzbehörde mit dem Tekturantrag befassen müssen und nicht die Stadt. 

Vor Abstimmung möchte Magnus Peresson noch mitteilen, dass seit einigen Wochen die Gerüchte in Füssen herumgehen, dass er zusammen mit Herrn Dr. Böhm die Anzeige beim Landratsamt gemacht habe, dies entspreche aber nicht der Wahrheit. Es wurde sich weder illegal Zutritt zu dem Gebäude verschafft, noch wurde es beim Landratsamt angezeigt. Dies soll hiermit klargestellt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ist der Meinung, dass Gerüchte klargestellt werden sollen und liest den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter Verweis auf den vorangegangenen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der weitere Ferienwohnungen nicht mehr zulässt und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird empfohlen, den bisher genehmigten Umfang an dauergenutzten Wohnungen beizubehalten und die nordseitige Gaubengröße zu reduzieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter Verweis auf den vorangegangenen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der weitere Ferienwohnungen nicht mehr zulässt und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird empfohlen, den bisher genehmigten Umfang an dauergenutzten Wohnungen beizubehalten und die nordseitige Gaubengröße zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 11:33 Uhr