Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See aus Füssen kommend zugestimmt (Standort gegenüber Hausnummer 2).

Da der ursprünglich angedachte Standort zu nah am 30er-Schild ist und somit der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und auch aufgrund des im nächsten Jahr beginnenden Ausbaus des Radweges mit der Neugestaltung der Bushaltestelle mit zwei Haltebuchten gegenüber der Einmündung zur Höhenstraße kann an diesem leider nicht mehr festgehalten werden, so dass die Verwaltung einen anderen Standort in der Uferstraße ggü. Hausnummer 31 vorschlägt. In unmittelbarer Nähe dieses Standortes fanden auch im Zeitraum vom 22.11. bis 30.11.2022 Verkehrsmessungen statt. An dieser Stelle lag die Beanstandungsquote gar bei 25,1 % (an der anderen Stelle ggü. Hausnummer 2 lag diese bei 14,8 %). Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wären demnach gegeben.

Der neue Standort liegt auf einem Grünstreifen zwischen der Uferstraße und dem neuen Radweg sowie unmittelbar neben den Parkflächen (s. auch Lageplan). Der Abstand der neuen Messstation zum geplanten Radweg beträgt 1,15 m und ist aus Sicht des Ingenieurbüros ausreichend.

Der neue Standort wurde am 28.09.2023 in einer Ortsbegehung mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der Fa. Jenoptik (Hersteller der stationären Geschwindigkeitsmessanlage), der Polizeiinspektion Füssen, dem Tiefbauamt und der örtlichen Verkehrsbehörde geprüft.

Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage soll noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. 

Im Weiteren wird auf den Sachverhalt in der Stadtratssitzung am 31.01.2023 verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss befürwortet den neuen Standort der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Uferstraße in Hopfen am See gegenüber Hausnummer 31. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung für 2023 einzuleiten.

Beschluss

Der Ausschuss befürwortet den neuen Standort der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Uferstraße in Hopfen am See gegenüber Hausnummer 31. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung für 2023 einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr