Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten.

Zum Teilbereich Kemptener Straße ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt empfohlen: Es wird empfohlen, die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen am Standort weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1), insbesondere Ferienwohnungen und private Vermietungen, um die übrigen Funktionen am Standort zu sichern und die qualitätvolle Entwicklung der Beherbergungs-nutzungen (Stadtweit) zu stützen. Siehe Anhang 2!

Zum Teilbereich Welfenstraße ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt empfohlen: „Durch die bereits vorhandene Vorbelastung mit touristischen Nutzungen in einer Lage, die eher Funktionen für die Wohnbevölkerung übernehmen soll wird empfohlen, die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen am Standort weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1). Insbesondere Ferienwohnungen und private Vermietungen, um die übrigen Funktionen (vornehmlich Wohnen) am Standort zu sichern und die qualitätvolle Entwicklung der Beherbergungsnutzungen (stadtweit) zu stützen.“ Siehe Anhang 3!


Der Stadt Füssen lagen und liegen eine zunehmende Zahl von Anträgen auf Baugenehmigung in den Teilbereichen Kemptener Straße und Welfenstraße für die Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen in Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Aufgrund des teilweise mischgebietsartigen Charakters bietet es sich an, in diesem Bereich auch einen Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen, Wettbüros) zu regeln. 

Anhang 1:

Anhang 2





Anhang 3
Teilbereich

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr