Bebauungsplan W 40 – Kemptener Straße; Einstellung des Aufhebungsverfahrens und Aufhebung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.9

Sachverhalt

Der Bebauungsplan W 40 stellt die Grundlage für die Verlagerung der Fa. NORMA vom bisherigen Standort und die begleitende Ansiedlung weiterer geeigneter Handelsmärkte dar.

Der Satzungsbeschluss wurde am 02.08.2022 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Inhalte siehe https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-w-40

Mit dem Projektträger wurde die Umsetzung in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. 
Zwischenzeitlich ist die Gefahr eingetreten, dass der Projektträger aus wirtschaftlichen Gründen die vertragskonforme Umsetzung nicht mehr gewährleisten kann.

Um dies zu sichern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Vertrages ggf. neu zu fassen wurde am 23.05.2023 vom Stadtrat folgender Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist, auf Sicht hin die Belegung mit Handelsflächen in einer Weise sicherzustellen, die den Zielen des ISEK entspricht und die daraus abgeleitete Umsiedlung der Fa. NORMA beinhaltet. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Einstellung des Aufhebungsverfahrens vorbehalten.“ 

Zur Sicherung wurde eine Veränderungssperre beschlossen. 

Zunächst wurde die Stadt Füssen telefonisch benachrichtigt, dass eine Projektübernahme erfolgt, mit der die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes und des Vertrages ebenfalls übernommen werden. Es wurde gebeten, die Einstellung des Aufhebungsverfahrens und die Aufhebung der Veränderungssperre zu beschließen. 

Am 08.10.2023 wurde wie seitens der Verwaltung angefordert auch eine schriftliche Erklärung zur Projektübernahme abgegeben (Anlage siehe für angemeldete Teilnehmer im Ratsinformationssystem). Am 10.10.2023 kam jedoch der telefonische Hinweis, dass sich noch Ungereimtheiten ergeben haben, die die Abwicklung u. U. behindern können.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des Eingangs der schriftlichen Bestätigung der Projektübernahme beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße einzustellen und die Veränderungssperre aufzuheben. Hierzu wird der beiliegende Entwurf zur Aufhebung als Satzung beschlossen. Der Vollzug durch Bekanntmachung durch die Verwaltung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass etwaige Unsicherheiten bzgl. der Projektübernahme geklärt werden können. 

Beschluss

Aufgrund des Eingangs der schriftlichen Bestätigung der Projektübernahme beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße einzustellen und die Veränderungssperre aufzuheben. Hierzu wird der beiliegende Entwurf zur Aufhebung als Satzung beschlossen. Der Vollzug durch Bekanntmachung durch die Verwaltung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass etwaige Unsicherheiten bzgl. der Projektübernahme geklärt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung Aufhebung Veränderungssperre (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr