Erweiterung der best. Garage, Pfrontener Straße 22, Fl.Nr. 44, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich; es liegt dabei innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung für die Stadtteile Oberried und Weißensee.

Zur bestehenden Garage liegen keine Unterlagen vor. Eine Baugrenze ist an der geplanten Stelle nicht festgesetzt. Nach Satzung sind Garagen, möglichst in das Hauptgebäude zu integrieren oder anzubauen; sie können dabei bei Einhaltung aller sonstigen Vorschriften auch außerhalb der nach der Planzeichnung überbaubaren Flächen errichtet werden.

Es handelt sich hier um die Erweiterung einer bestehenden Garage, die aber nicht in das Hauptgebäude integriert oder angebaut ist oder wird. Die Erweiterung dient als Carport und Schuppen. 

Sonstige Gebäude betreffende Vorschriften werden eingehalten (Satteldach, Dachziegel – einzuhaltende Farbe: rot). Allerdings wurden vor ein paar Jahren vier nach der Planzeichnung zu erhaltende Bäume beseitigt. Mit der vorgeschriebenen Einhaltung vor Vorschriften müssten daher vier Bäume als Ersatz neu gepflanzt werden. Ein dahingehender Freiflächenplan ist nachzureichen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023: Die angedachte Ersatzpflanzung wird zu begrüßen sein.
Die Höhe des Gebäudes ist überdimensioniert; eine Reduzierung der Firsthöhe durch die Verringerung der Dachneigung wird geboten sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, wenn ein Freiflächengestaltungsplan nachgereicht wird, der eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen in geeigneter Art und Güte, sowie an geeigneter Stelle enthält. Die Firsthöhe ist zu reduzieren, in dem die Dachneigung zur Verlegung ortsüblicher Dachziegel auf ca. 16° beschränkt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen zu erklären, sobald dies vorliegt.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach spricht die überbaubaren Flächen und die Angliederung zum Hauptgebäude in der Sitzungsvorlage an.

Armin Angeringer erläutert, es wird grundsätzlich eine Abweichung zugelassen, da sich bereits eine Garage neben dem Hauptgebäude befindet, dieses nach den Plänen vergrößert werden kann. Weiter wurde festgestellt, dass die Außenbereichssatzung nach alter Fassung vier weitere Bestandsbäume festsetzt. Eine Wiederbepflanzung ist dabei zu thematisieren, da bereits in der Vergangenheit Bestandsbäume aus der Südseite entfernt wurden. Leider lässt sich aus der Planzeichnung nicht genau feststellen, ob sich alle der vier Bäume auf dem privaten Grundstück befunden haben oder im Grenzbereich.

Dr. Martin Metzger schlägt dem Ausschuss vor, den Schutz von Bäumen auch über den Ausschuss hinaus mehr zu thematisieren.

Jürgen Doser möchte wissen, wie der allgemeine Kniestock bei der Grenzbebauung lautet.
 
Armin Angeringer erwähnt, grundsätzlich liegt die Wandhöhe incl. Kniestock bei 3 Meter. Zusätzlich spielt in diesem Sachverhalt die Dachhöhe von 5,87 Metern eine enorme Rolle. Wobei dies hier bereits mit der jetzigen Planung eingehalten sei, jedoch trotzdem enorm groß.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kritisiert die Höhe der Garage und schlägt einen Kniestock von 2,30 Meter vor.

Jürgen Doser teilt seine Erklärung seiner vorherigen Frage mit.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht den Beschlussvorschlag und den Kniestock zu reduzieren.

Martin Dopfer wirft ein, das LRA sieht dies auch zu überdimensioniert und erkundigt sich über eine bereits bestehende Empfehlung.

Armin Angeringer verneint, soweit gab es noch keine Abstimmung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, wenn ein Freiflächengestaltungsplan nachgereicht wird, der eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen in geeigneter Art und Güte, sowie an geeigneter Stelle enthält. Die Firsthöhe ist zu reduzieren, in dem die Dachneigung zur Verlegung ortsüblicher Dachziegel auf ca. 16° und den Kniestock auf drei Meter Höhe beschränkt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen zu erklären, sobald dies vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr