Tektur zur Sanierung des Einzeldenkmals Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Sachstand zur Beratung in der letzten Sitzung:

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die schon laufende Bauausführung wurde aufgrund festgestellter Abweichungen von der Baugenehmigung eingestellt und ein neuer Bauantrag gefordert. Nach vorliegender Information ist es bauherrnseitig nicht gelungen, während der Ausführung eintretende notwendige Änderungen mit den Vertretern der Denkmalpflege ausreichend zeitnah abgestimmt zu bekommen. 

Ein größerer Teil der Änderungen betrifft das Innere des Gebäudes und ist denkmalfachlich relevant. U. a. sei lt. Plan eine Decke bei der Entkernung zusammengebrochen und musste durch eine Stahlbetondecke ersetzt werden. 

Der Aufzug wurde in den neuen Treppenraum im rückwärtigen Bau integriert. 

Die Gauben werden sowohl an der Süd- wie der Nordseite höher ausgeführt. An der Südseite soll hierdurch ein zweiter Rettungsweg für die Anleiterung durch die Feuerwehr geschaffen werden. 

Die Größe der nordseitigen Gaube wurde vom Ausschuss bisher aufgrund ihrer Breite nicht befürwortet. Die Breite wird nicht reduziert, sondern zusätzlich die Höhe vergrößert. Eine Anleiterung durch die Feuerwehr ist an der Nordseite nicht notwendig. Die Fenster sind als RWA (Rauch- und Wärmeabzug im Brandfall) eingetragen. Es liegt kein Nachweis vor, dass diese Größe technisch notwendig ist. 

An der Südostseite erfolgt eine teilweise Änderung der Lage und Größe der Fenster. 

An den Außenwänden soll ein Isolierputz mit einer Stärke von 7 bis 10 cm aufgebracht werden. 

Es ergeben sich eine Reihe von Grundrissänderungen. Neu ist die nun geplante Nutzung als acht Ferienwohnungen. In einer ersten Planung waren ausschließlich dauergenutzte Wohnungen vorgesehen. Mit Tekturplänen fand nachträglich eine teilweise Änderung in 4 Ferienwohnungen statt, die auch genehmigt wurden. Als Begründung für die nun vorgesehene vollständige Planung als Ferienwohnungen werden wirtschaftliche Gründe angegeben. Ferienwohnungen waren nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich im Mischgebiet zulässig. Sie stehen aber im Widerspruch zu den Zielen des Beherbergungskonzepts. 

Füssen Tourismus und Marketing führt in der ausführlichen Stellungnahme vom 01.09.2023 (siehe beim TOP zur Bauleitplanung) aus, dass die Umwandlung von weiteren Wohnungen in Ferienwohnungen nicht zu befürworten ist. 

Für die ursprünglich zur Dauernutzung vorgesehenen Wohnungen wurde eine Ablösung von acht Stellplätzen zu dem nach Satzung reduzierten Betrag wegen der Lage im Sanierungsgebiet und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums zugelassen. Für Ferienwohnungen wäre eine Ablösung lt. Satzung ausgeschlossen gewesen. Nach heutigem Stand gelten die Stellplätze nun aber als abgelöst und sind bei der Berechnung als Bestand anzusetzen. 

Auf die in der letzten Sitzung beschlossene Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit Erlass einer Veränderungssperre wird verwiesen. Aufgrund des Ziels, weitere Ferienwohnungen im Interesse der Sicherung dauergenutzten Wohnraums nicht mehr zuzulassen war/ist das Vorhaben jedenfalls hinsichtlich seiner Nutzung nicht mehr genehmigungsfähig. Eine Befürwortung war damit nicht möglich.


Zu dem erörterten Vorschlag der Zurückstellung der Entscheidung aufgrund des Besichtigungstermins mit den Vertretern der Denkmalpflege am 12.09.2023: 
Eine Teilnahme an dem Termin war urlaubsbedingt nicht möglich. Ein schriftliches Ergebnis liegt derzeit nicht vor. Die mündliche Nachfrage hat ergeben, dass der Antrag allerdings auch aus denkmalfachlichen Gründen nicht in der eingereichten Form genehmigungsfähig sein wird. 

Mangels neuerer Erkenntnisse und aufgrund der vorliegenden Beschlusslage erfolgt(e) die Weiterleitung an das LRA OAL. 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt den Sachstand ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis. 

Datenstand vom 04.10.2024 11:39 Uhr