Änderungen des genehmigten Mehrfamilienhausneubaus Augsburger Str. 3 1/4, Fl.Nr. 519/1 Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das bereits genehmigte Vorhaben soll geändert werden:

  • Die ursprünglich geplante Physiotherapiepraxis wird an anderer Stelle eingerichtet.
  • Aufgrund der Minderung des Stellplatzbedarfs soll auf die Tiefgarage verzichtet werden. 
  • Die KG-Ebene kann damit weiter entfernt von den Nachbargrundstücksgrenzen errichtet werden und muss nicht mehr technisch aufwändig bis an diese hinreichen. 
  • Statt dem TG-Lift soll eine Einzelgarage eingebaut werden.
  • Für die dauergenutzten Wohnungen soll ein Teil der Stellplätze (drei) abgelöst werden. 
  • Das Gebäude soll oberirdisch die genehmigte Größe beibehalten und wie genehmigt vier dauergenutzte Wohnungen und eine Ferienwohnung beinhalten. 

Ohne die Praxisnutzung und mit der Ablösung von Stellplätzen erfolgt eine reduzierte Häufigkeit der Ein- und Ausfahrten auf das Grundstück. Im Hinblick auf die aus Sicht der Stadt Füssen unzureichende Breite der Zufahrt (einspurig, Länge aber ca. 32 m) stellt dies eine Verbesserung dar. 

Das Vorhaben liegt im bisher unbeplanten Innenbereich; ein einfacher Bebauungsplan befindet sich aber in Aufstellung. (Haupt-) Ziel war bisher die räumliche Steuerung von Wettannahmestellen und anderen Vergnügungsstätten. Für einen neuen Bauantrag ist über eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu entscheiden. 

Die beantragte Ablösung von Stellplätzen kann lt. Satzung nicht den Stellplatz der genehmigten Ferienwohnung umfassen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Mit einer Ablösung von drei Stellplätzen für die dauergenutzten Wohnungen besteht Einverständnis. 

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm kritisiert die Gestaltung.

Während der Abstimmung erscheint Dr. Martin Metzger als weiteres Ausschussmitglied.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Mit einer Ablösung von drei Stellplätzen für die dauergenutzten Wohnungen besteht Einverständnis. 

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr