Verkaufsautomat am Skate- und Bikepark


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Konzept (Auszug):

Verkaufsautomat am WC-Gebäude ab Frühjahr 2024, der folgende Produkte enthalten soll:

– Snacks
– Getränke
– Fahrradreparaturset (Flickzeug)
– Desinfektionsmittel
– Pflaster
– Salben
– Kältespray

Die Möglichkeiten einen Automaten zu bestücken sind sehr vielfältig.

Die angebotenen Leistungen der Betreiberin wären:

– Bereitstellung des Automaten
– Voller Automaten Service (Bestückung und Pflege)
– Pflege des Standortes, die eventuell entstehen kann
– Videoüberwachung, wenn möglich
– Versicherung des Automaten


Das Vorhaben liegt bisher im Außenbereich; ein Bebauungsplan befindet sich aber in Aufstellung. 
Der Automat ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 b BayBO verfahrensfrei, d. h. ein Bauantrag ist nicht erforderlich. Die Aufstellung bedarf aber der Zustimmung der Stadt Füssen als Grundstückseigentümerin. Die vertraglichen Konditionen sind vom HFSK-Ausschuss festzulegen. Für die Bereitstellung der Fläche wird eine Ausschreibung notwendig werden. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023: Das Vorhaben ist verfahrensfrei und materiell-rechtlich grundsätzlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen die Zustimmung zu einer Aufstellung in Aussicht zu stellen. Die vertraglichen Konditionen sind im HFSK festzulegen. Eine Vergabe wird erst nach Ausschreibung möglich sein. 

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel erläutert, dass ein Bedarf vorhanden ist, jedoch soll keine Konkurrenz zum Jugendhaus entstehen. Weiter muss der Jugendschutz eingehalten sein. Ein Automat mit Videokamera sei eine gute Kombination.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter regt an, den Standort des Automaten genau zu definieren und das Sortiment festzulegen.

Christoph Weisenbach bittet den Standort so zu wählen, dass die Kamera nach vorne besteht. Außerdem den Automaten bei Problemen wieder abzubauen, da schon genug Ärger in der Vergangenheit auftrat.

Thomas Scheibel spricht sich für ein Verbot von Glasflaschen aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, dass das Sortiment vorgeschrieben wird, sowie auch die Laufzeit des Pachtvertrages. Weiter erläutert Eichstetter, die Automaten seien sehr teuer und es wird voraussichtlich nicht viele Bewerber auf die Ausschreibung geben. Eichstetter wird dazu mit der Bewerberfamilie sprechen.

Dr. Martin Metzger besteht auf eine zeitliche Befristung. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, hier geht es ausschließlich um den Bauantrag, die Verpackungs- und Sortimentsthemen werden folglich im HFSK behandelt.

Jürgen Doser erörtert das Müllthema, woraufhin Glas ausgeschlossen werden sollte.

Dr. Christoph Böhm wendet zum Thema Müll ein, dass weitere Verschmutzungen entstehen werden. Derzeit besteht hier ein großes Problem. Die Leute können ihre eigenen Getränke mitnehmen. Wahrscheinlich werden neue Mülleimer, mehr Leerungen in Zukunft benötigt.

Thomas Meiler beschäftigt sich, was mit der Pflege des Standortes gemeint sei: Handelt es sich ausschließlich um den Automaten selber oder auch um die Umgebung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sieht dies als Vertragsthema.

Thomas Scheibel regt an, den Automaten durch die Stadt zu betreiben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, dass dies nur bargeldlos möglich sei, da Bargeld einen zu großen Verwaltungsakt besitzt. Bei Kindern ergibt das wenig Sinn.

Thomas Scheibel wendet weiter ein, dies durch das Jugendhaus abzudecken.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist auf die baurechtlichen Themen zurück, sowie auf eine weitere Ausarbeitung.

Dr. Martin Dopfer erkundigt sich über den baurechtlichen Sachstand.

Armin Angeringer erläutert, dass aus baurechtlicher Sicht keine Genehmigungspflicht besteht. Hier handelt es sich lediglich um die Verfügungstellung des Standortes.

Erich Nieberle verstärkt offen gegenüber dem Thema zu sein, da viele ein vernünftiges Verhalten zeigen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen die Zustimmung zu einer Aufstellung in Aussicht zu stellen. Die vertraglichen Konditionen sind im HFSK festzulegen. Eine Vergabe wird erst nach Ausschreibung möglich sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr