Abbruch eines bestehenden Stadels, Neubau eines Firmengebäudes mit Mitarbeiterwohnung und Überdachung des bestehenden Lagerplatzes, Nähe Wiedmar 27, Fl.Nr. 481/2 und 481/9, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.11.2023 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.10.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben weicht in einzelnen Punkten vom Bebauungsplan und der Stellplatzsatzung ab. Soweit die Abweichungen im Antrag erfasst sind, sind die diesbzgl. Begründungen schlüssig. 

Die Planung sieht die Überbauung der vorgesehenen privaten Zufahrt zu einer möglichen Bebauung auf dem südlichen Grundstück vor. Nachgereicht wurde ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht, sowie ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht weiter westlich. Eine ausreichende Grundlage für die angedachte zusätzliche Bebauung ist dies allerdings aus folgenden Gründen nicht:

  1. Die angedachte zusätzliche Bebauung befindet sich auf der Flur Nr. 598. Diese ist in der Beurkundung nicht als berechtigtes Grundstück aufgeführt. 
  2. Das Leitungsrecht reicht räumlich nicht bis zur Flur Nr. 598.
  3. Die Anschlussbreite des Geh- und Fahrtrechts beträgt zur Flur Nr. 598 nur 2,9 m; notwendig wären mindestens 3 m. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist zudem mit ca. 3,5 bis 4 m auf den Nachbargrundstücken nicht ausreichend, um von der Flur Nr. 598 nach Norden um die Kurve zu kommen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.11.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Dass mit dem Vorhaben die angedachte Folgebebauung u. U. ausgeschlossen wird steht dem aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde nicht entgegen, falls die Stadt Füssen der abweichenden Überbauung der Zufahrt zustimmt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ausreichende Zufahrt und Leitungsanbindung zu der möglichen Bebauung an der Südseite gewährleistet ist.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer stellt klar, wenn die Fl.Nr. 598 in der Zukunft verkauft wird und die neuen Eigentümer die Fl.Nr. bebauen, erschließen möchten, wird dies nicht möglich sein. 

Armin Angeringer stimmt dem zu. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter befürwortet das Projekt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ausreichende Zufahrt und Leitungsanbindung zu der möglichen Bebauung an der Südseite gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Bebauungspläne Wiedmar West Planzeichnungen mit Hinweisen (.pdf)

Datenstand vom 30.01.2024 15:01 Uhr