Fortschreibung des Teilfachkapitels Windkraft im Regionalplan Allgäu; Informelle Anhörung durch den Regionalen Planungsverband Allgäu


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes (RVP) Allgäu hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 die Wiederaufnahme der seit dem Jahr 2013 ruhenden Windkraftfortschreibung beschlossen. Seither wurde auf Grundlage des damals beschlossenen, nunmehr nur leicht modifizierten Kriterienkatalogs das Kartenmaterial auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst, sofern sogenannte harte Kriterien betroffen sind. Der Planungsausschuss hat dann in seiner Sitzung vom 25.11.2022 beschlossen, diese Karte mit Suchräumen in eine informelle Anhörung zu geben, die im Januar 2023 begonnen werden wird. Die Suche nach neuen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie soll unvoreingenommen und unabhängig vom derzeit gültigen Ausschlussgebiet erfolgen. Die Suchräume, innerhalb derer sich Vorranggebiete ergeben könnten und die sich nach Anlegung der harten Kriterien ergeben, betragen derzeit ca. 4 % der Regionsfläche. Diese Fläche wird sich voraussichtlich weiter reduzieren, da hier beispielsweise der Schutzradius um das Drehfunkfeuer in Leubas noch nicht berücksichtigt ist, militärische und andere Belange erst noch neu abgefragt werden müssen und auch noch nicht alle artenschutzrechtlichen Probleme geklärt sind. 

Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern 

Der RPV Allgäu hat sich zu den beiden Beteiligungen zur Änderung des LEP geäußert. Nun hat der Ministerrat den geänderten Entwurf beschlossen, es folgt die Landtagsbefassung. Im neuen LEP werden neue Aufgaben für die Regionalen Planungsverbände formuliert sein. Neu wird die Möglichkeit sein, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Klimaschutz auszuweisen. 

Hierfür wird derzeit seitens der Bayer. Staatsregierung eine Handreichung ausgearbeitet. Ebenso neu hinzu kommen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Klimaanpassung, Vorranggebiete für Niedrigwassermanagement, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserrisikomanagement und die Möglichkeit zu Mehrfachnutzungen. Hier ist beispielsweise die Nutzung von Flächen für die Photovoltaik kombiniert mit Flächen für die Windkraft zu nennen. Die Festlegung von Vorranggebieten für die Landwirtschaft wird nun voraussichtlich doch als Pflicht formuliert, sofern dies im Landtag nicht wieder geändert wird. 

Je nachdem, wie im LEP die Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten formuliert wird (Pflichtaufgabe oder nur Möglichkeit, Fristsetzung zur Umsetzung der entsprechenden Fortschreibungen) wird das geänderte LEP einen hohen Aufwand für die Regionalplanung mit sich bringen. Ob dies mit den gegebenen personellen Ressourcen bei der Geschäftsstelle und dem Regionsbeauftragten zu schaffen sein wird, wird sich zeigen müssen.

Wie bereits mehrfach berichtet, will der Regionale Planungsverband Allgäu in diesem Zusammenhang nun die neuen Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen umsetzen. Dabei wird auch das im gegenwärtigen Regionalplan Allgäu festgesetzte Ausschlussgebiet überarbeitet. 

Ziel ist es, mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Deshalb wurde mit der Eingrenzung der Suchräume innerhalb der Region begonnen. 
Diese stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden könnten.

Der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie hat sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt und an den Stadtrat eine entsprechende Empfehlung herangetragen. Die Details einschl. des Beschlussvorschlages sind aus der beiliegenden Anlage aus dem Beirat ersichtlich. Darauf wird verwiesen. 

Der Vollständigkeit bzw. der Information halber wird noch darauf hingewiesen, dass sich der Stadtrat der Stadt Füssen bereits am 25. September 2012 mit der damaligen Fortschreibung des Regionalplans in Sachen Windkraft befasst hat. Der entsprechende Beschluss dazu liegt bei.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen schließt sich der Empfehlung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie an und nimmt zur Fortschreibung des Teilfachkapitels BIV 3.2 –Nutzung der Windenergie –des Regionalplanes der Region Allgäu wie folgt Stellung:

  • Im Gemeindegebiet der Stadt Füssen (incl. des Gebietes der ehemaligen Gemeinden Weißensee, Eschach und Hopfen am See) sind gemäß der Arbeitskarte mit Stand 20. Januar 2023 keine Vorranggebiete für Windkraft möglich. Auch der Beirat sieht darüber hinaus keine neu einzuplanenden Vorranggebiete.

  • Der Beirat empfiehlt der Stadt Füssen in Gemeinschaft mit benachbarten Kommunen sich an deren Windparks zu beteiligen, um die Energieversorgung mit Wind für die Stadt Füssen in Zukunft gewährleisten zu können.

  • Der Beirat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Füssen, beim Regionalplanes nach Vorranggebieten für Solarparks zu fragen. Solarparks könnten die fehlenden Windkraftanlagen zur Gewinnung von Ökostrom kompensieren und mögliche Standorte sind daher proaktiv zu suchen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen schließt sich der Empfehlung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie an und nimmt zur Fortschreibung des Teilfachkapitels BIV 3.2 –Nutzung der Windenergie –des Regionalplanes der Region Allgäu wie folgt Stellung:

  • Im Gemeindegebiet der Stadt Füssen (incl. des Gebietes der ehemaligen Gemeinden Weißensee, Eschach und Hopfen am See) sind gemäß der Arbeitskarte mit Stand 20. Januar 2023 keine Vorranggebiete für Windkraft möglich. Auch der Beirat sieht darüber hinaus keine neu einzuplanenden Vorranggebiete.

  • Der Beirat empfiehlt der Stadt Füssen in Gemeinschaft mit benachbarten Kommunen sich an deren Windparks zu beteiligen, um die Energieversorgung mit Wind für die Stadt Füssen in Zukunft gewährleisten zu können.

  • Der Beirat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Füssen, beim Regionalplanes nach Vorranggebieten für Solarparks zu fragen. Solarparks könnten die fehlenden Windkraftanlagen zur Gewinnung von Ökostrom kompensieren und mögliche Standorte sind daher proaktiv zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Klimabeirat_StellungnahmeWind (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2023 08:22 Uhr