Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 7.2
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.164.300 €
Aufwendungen
3.587.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
- 423.200 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.339.900 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.520.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 250.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge werden mit 32.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (94.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.300 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 von 3.164.300 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023 um 97.100 € 
gestiegen. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird sich um 50.000 € erhöhen. Schwerpunkt im Unterhalt des Kanalnetzes wird auch in 2024 die weiterführende Sanierung der Kanäle sein. Es werden weniger Untersuchungen durchgeführt, der eingesparte Betrag kann so zur schnelleren Abarbeitung der notwendigen Sanierungen im Bauabschnitt III in Bad Faulenbach verwendet werden. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch höhere Unterhaltsaufwendungen für die Überwachung und Meldetechnik und die Fachberatung zur Umstellung auf das kommunale Unternehmen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen insgesamt 2.172.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren sind Neueinstellungen für die ab 2025 eigenständige Bewältigung des Kassen- und Personalwesens und der IT-Administration eingeplant. In letzterem wird jedoch auch über eine Fremdvergabe nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2023 um 53.800 €.  Der größte Anteil ist auch hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (30.000 €). Höhere Abschluss- und Prüfungskosten von plus 20.000 € für die anstehende Gebühren- und Beitragskalkulation sowie steigender EDV-Aufwand für den Umstellungsprozess zum KU (neue Software, Lizenzen). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 22.000 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.339.900 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 193.300 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 1.600 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit voraussichtlich 740.000 € auf die Investitionskostenumlage an den AZV und 150.000 € für den Kanalbau. Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Weidach-Nord“, Weißensee-Pitzfeld und Baugebiete W 80 (Nähe Hiebelerstraße), Planung für Anbau SWF-Betriebsgebäude sind ebenfalls notwendig und eingeplant. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 30.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Zusatzausstattung neuer Arbeitsplätze im Betriebsgebäude einschließlich der IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht sind zwei zusätzliche Plan-Stellen für die Buchhaltung und Personal sowie die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. In der technischen Verwaltung kann die vakante Stelle des Projektsteuerers ab April 2024 besetzt werden, die Stellenausschreibung hierzu ist abgeschlossen. Eine Ersatzeinstellung im Monteursbereich ist weiterhin mangels Bewerbern vakant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.100.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2024 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Datenstand vom 09.11.2023 09:00 Uhr