Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2022; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 9
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden. Mit dem Abbau der Corona-Einschränkungen konnte ein wesentlich verbessertes Fahrgästeaufkommen gegenüber den letzten beiden Jahren verzeichnet werden. Letzter Betriebstag in der Saison war der 15.10.2022. 

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 561.105,11 € (Vorjahr: 751.712,14 €) ab.


Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresgewinn

Bilanzsumme zum 31.12.2022

561.105,11 €

117.053,81 €
                             

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.071.300 € des Wirtschaftsjahres 2022 standen tatsächliche Erlöse und Erträge von 1.250.585,05 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.071.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2022 beträgt 1.133.531,24 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht trotzdem einen Jahresgewinn für das Jahr 2022 in Höhe von 117.053,81€. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+145.100 €) als auch beim Betrieb der Bordgastronomie (+73.400 €) um ein Vielfaches überschritten werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 100.000 € um 46.900 € unterschritten, was an den niedrigeren Einnahmen durch die Personalverrechnung zwischen der Stadtwerke Füssen und der Forggensee-Schifffahrt begründet liegt. Das nautische Personal wurde in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen nicht im gleichen Maße eingesetzt wie in den beiden Corona-Jahren.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 62.200 € höher als geplant. 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe wurde der Ansatz für Treibstoffe überzogen (Ansatz 40.000 €, Ergebnis 77.147,45 €). Für den Wareneingang Lebensmittel, Getränke und Souvenirs entstand ein Mehraufwand von 17.600 € was zum einen an der Erhöhung der Fahrgastzahlen, zum anderen aber auch den allgemeinen Preissteigerungen liegt. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte der Ansatz von 100.900 € um 6.000 € unterschritten werden. 

Die Personalkosten waren mit 700.000 € veranschlagt. Einsparungen erfolgten hier mit rund 11.000 €. 

Die Abschreibungen haben sich auf Grund kleinerer Baumaßnahmen am Betriebsgebäude sowie Anschaffungen für den Schifffahrtsbetrieb um 6.500 € erhöht auf 37.300 €.        

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 18.200 € mehr verbucht werden. Größter Posten waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 42.400 €), gefolgt von den Abschluss- und Prüfungskosten (plus 6.100 €). Bei allen anderen Positionen wurden Einsparungen erzielt und die Aufwendungen blieben unter den Ansätzen.

Die Zinsbelastungen betrugen rund 8.200 € und überschritten nur leicht den Planansatz von 7.500 €.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 12.12.2022 die weiterführende Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2028 mit nun jeweils 2-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2019 – 2021. Für das Jahr 2022 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor. Die nächste Prüfung findet mit dem Abschluss 2023 statt.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresgewinns 2022 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 
    Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Datenstand vom 09.11.2023 09:00 Uhr