Städtische Forggensee-Schifffahrt Wirtschaftsplan 2024; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 14.11.2023 ö beschliessend 11
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2024 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.468.300 €
Aufwendungen
1.443.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
24.800 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 138.000 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2022 und der Zwischenergebnisse 2023 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2024. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt. Insbesondere betrifft dies die Umstellung vom Eigenbetrieb auf ein kommunales Unternehmen.

Lfd. Nr. 1 bis 4        Umsatzerlöse und Erträge
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2023 aus. Preisanpassungen bei den Fahrtickets sind keine vorgesehen. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, die Kapazität der Schiffe gibt hier jedoch auch einen Rahmen vor. Umsatzsteigerung können somit weitestgehend nur noch über Preisanpassungen erzielt werden. In der Bordgastronomie werden die Preise entsprechend der allgemeinen Preissteigerung je Saison angepasst.
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt 1.468.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 40.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten (70.000 €), sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 139.500 €). Der Materialaufwand kann insgesamt 10.000 € unter dem Vorjahresansatz bleiben. Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 65.000 € erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 
Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 73.700 € gegenüber dem Planungsjahr 2023. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten werden gegenüber 2023 massiv ansteigen, da die Tarifverhandlungen mit Abschluss der Tarifrunde Einmalzahlungen bis Februar 2024 (220 €/Monat), ab März eine Erhöhung von zunächst plus 200 € und anschließend 5,5 % Lohnerhöhung vorsehen. 
Des Weiteren ist eine Neueinstellung für die ab 2025 eigenständige Bewältigung der IT-Administration eingeplant. Es wird jedoch auch über eine externe Lösung nachgedacht. Ein Vorstandsgehalt ist ab 09.2024 zusätzlich eingestellt worden.
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 39.300 € auf 165.100 €. Der größte Anteil ist hier mit dem steigenden Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (55.000 €). Für Werbekosten und Repräsentationskosten sind insgesamt 52.000 € vorgesehen. Die Abschluss- und Prüfungskosten erhöhen sich auf 10.000 €. Die Nebenkosten des Geldverkehrs erhöhen sich auf Grund des neu eingeführten Online-Ticket-Systems und der stetig steigenden Nutzung unserer Gäste, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz leicht auf 7.100 €. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 138.000 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 80.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier die Aufstellung von digitalen Outdoor-Werbestelen zur besseren Information unserer Gäste direkt an der Anlegestelle Füssen (20.000 €). Die während der Corona-Jahre aus Holz erstellte Zu- und Ausstiegsführung an der Anlegestelle Füssen, die für eine geordnete Gästeführung an und von Bord sich äußerst bewährt hat, soll durch eine dauerhafte Installation aus Metall ersetzt werden (15.000 €). Der Erwerb von Betriebseinrichtungen einer Minigolfanlage sind eingeplant. Ebenso werden für verschiedene Werkzeuge und sonstige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind, 22.000 € bereitgestellt.


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine zusätzliche Plan-Stelle für die IT-Administration nach Spartenanteilen eingeplant. Eine Ersatzeinstellung ist im verwaltenden Teil notwendig. Die Einstellungen von verschiedenen Servicekräften und eines Kochs aufgrund des gestiegenen Gastronomiebedarfs sind notwendig und inkludiert. Die anteilige Berücksichtigung eines Vorstands ab 09.2024 ist bei der Stellenübersicht eingeplant (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan 2024 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind, soweit sie nicht durch Gewinnerzielung der Folgejahre erwirtschaftet werden, gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Datenstand vom 09.11.2023 09:00 Uhr