Anträge, Anfragen
Daten angezeigt aus Sitzung:
0241. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Frau Fröhlich gibt zwei Anfragen von Bürgern an Herr Eichstetter weiter und möchte zur ersten Anfrage wissen, wie die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet geregelt ist. Es gibt Straßen, die nicht beleuchtet sind, manche nur teilweise oder sind einige sogar kaputt?
Herr Eichstetter erklärt, dass es ein Beleuchtungskonzept gibt. Manche Straßen sind nur einseitig beleuchtet, bestimmte wichtige Straßen bzw. Wege bleiben beidseitig beleuchtet. Einige fahren auf 30 Prozent herunter. Zudem stellt die Stadt mit dem EWR zusammen auf die sparsameren LED-Lampen um.
Die zweite Frage von Frau Fröhlich bezieht sich auf die Räumpflicht im Winter. Was passiert, wenn ein Grundstückeigentümer seiner Räumpflicht nicht nachkommt? Erhält er sofort einen Mahnbescheid?
Nach Kenntnis werden die Eigentümer mit Fristsetzung angeschrieben, wird dem nicht Folge geleistet, ergehen Verwarnungen oder Bußgeldbescheide. Sollte der Räumpflicht dann immer noch nicht nachgekommen sein, wird die Stadt dieser nachgehen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen (kostenpflichtige Ersatzvornahme bei Gefahr in Verzug).
Sinnvoll ist es, die Meldoo App zu nutzen und die Stadt zu informieren, wenn ein Eigentümer seiner Räumpflicht nicht nachkommt.
Datenstand vom 16.10.2024 09:51 Uhr