Bürgerfragestunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 27.02.2024 ö beschliessend 1

Diskussionsverlauf

Frau  Vesenmayer überreicht Herrn  Eichstetter   1600 Unterschriften zum Bürgerbegehren  „Erhalt des Dreitannenbichels“. Mit deutlichen Worten möchte sie und die Mitglieder des Vereins Füssen - West  darauf aufmerksam machen, dass  sie sich gegen eine Bebauung am geplanten Standort   aussprechen.  Es gäbe zwei sinnvollere Plätze für den Bau von „ Betriebswohnungen“.
Füssen - West soll zukunftsfähig sein, verkaufen sie nicht die Heimat, appelliert sie an den Rathauschef.

Herr Eichstetter dementiert die Aussage, dass durch die  Zuwegung 5 bis 10 Meter vom Hang entfernt werden sollen. Es sind nur 3 ½ Meter. Außerdem ist die Stadt Füssen auch nicht Eigentümer dieses Grundstücks. Lediglich der Dreitannenbichl ist eine Liegenschaft der Stadt Füssen. Die Adressen werden nun von der Verwaltung nach seiner Richtigkeit geprüft und in der nächsten Stadtratssitzung den Mitgliedern des Stadtrates zur Entscheidung eines  Bürgerbegehrens vorgestellt, erklärt weiter Herr Eichstetter. 

Herr Brecht möchte wissen, wieviel Zweitwohnungen die Stadt Füssen aktuell anerkannt hat?

Herr Eichstetter gibt an, dass es ca. 1615 Zweitwohnungen in Füssen gibt.

Ein weiterer Bürger fordert die Mitglieder des Stadtrates auf, eine Baumverordnung zu erstellen.
Der Wunsch wäre, dies auch in den nächsten 6 Monaten umzusetzen.

Herr Eichstetter erklärt, dass dies bereits in einer Stadtratssitzung ausführlich debattiert wurde. Es gab verschiedene Gründe, warum diese nicht eingeführt wurde. Vor- und Nachteile wurden damals explizit diskutiert. 
Herr Dr. Metzger schaltet sich ein und erklärt, dass er damals den Antrag im Stadtrat dazu gestellt hatte. Er dementiert auch, dass es nicht der Wahrheit entspreche, dass die Mehrheit der Städte eine Baumschutzverordnung haben. Es gibt genaue Vorschriften für eine selbige Verordnung, das wäre nicht unbedingt von Vorteil für die Stadt. 

Herr Angeringer sieht dies ebenfalls problematisch. Ein Baumkataster gibt es, jedoch nur für öffentliche Bäume. Personell wäre die Stadtverwaltung zudem gar nicht in der Lage so eine Verordnung aufzustellen. Es müsste jeder einzelne Baum auch im privaten Bereich ermittelt werden. 

Datenstand vom 25.04.2024 11:08 Uhr