Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung/Verlängerte Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Da sich ab dem neuen Schuljahr die Kosten der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF Augsburg) für das Mittagessen von 5,20 € auf 5,70 € erhöhen, muss die Verpflegungsgebühr in § 6 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/Verlängerte Mittagsbetreuung) angepasst werden.

Darüber hinaus wird auf Wunsch des Trägers bei der Ferienbetreuungsgebühr die kurze Betreuungszeit von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr erweitert und ebenfalls in der Satzung angepasst.

Die Änderungen sind mit dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung, die Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF Augsburg) besprochen.

Wichtig: 
Die Kosten für die Mittagsbetreuung kommen nicht von der Stadt Füssen, sondern vom Träger und werden 1:1, ohne Aufschläge durch die Stadt Füssen an die Eltern weitergegeben. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren – Rubrik: „Verpflegungsgebühr §6“ für den Besuch an der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2024 wie vorgetragen zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren – Rubrik: „Verpflegungsgebühr §6“ für den Besuch an der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2024 wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 16:08 Uhr