Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Baugebiet "O 75 - Weidach Nordost 2"; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB , der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung (jeweils in der Fassung vom 11.01.2022) lag in der Zeit vom Dienstag, 01.03.2022 bis Donnerstag, 31.03.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Abwägung ist bereits erfolgt. 

Mittlerweile sind alle Grunderwerbe abgeschlossen und die digitale Vermessung kann beauftragt werden. Nun kann das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für einen Zeitraum von vier Wochen erfolgen. 


Die Bereiche der Mehrfamilienhäuser wurden nochmal städtebaulich, wirtschaftlich und mieterfreundlicher optimiert. 
Beispiele sind wie folgt: 
In den Häusern 1a bis 3d sind nun 81 statt bisher 63 WE vorgesehen, davon 36 Sozialwohnungen mit ca. 10 % EOF-Förderung, 24 Wohnungen ohne Sozialbindung und 21 Reihenhäuser (siehe Plan E 5.11eA). 
Dafür werden lt. Stellplatzsatzung insgesamt 126 Stellplätze gefordert. Davon sind in den Plänen 95 in der Tiefgarage und 31 ebenerdig dargestellt (siehe Plan E 5.11eA, grau hinterlegter Text oben).
Die 31 ebenerdigen Besucherstellplätze sind 24,6 % der 126 Stellplätze. Lt. Stellplatzsatzung sind bei mehr als 20 Wohnungen jedoch 25 % Besucherstellplätze gefordert, das wären 31,5 Besucherstellplätze. Wenn die drei Grundstücke zusammen betrachtet werden, wird also die Forderung der Stellplatzsatzung knapp nicht erfüllt. Hier wäre eine Ausnahme notwendig.
Betrachtet man die drei Blöcke einzeln, fehlen 2 ebenerdige Besucherstellplätze, wenn man die geforderten 25 % ebenerdigen Besucherstellplätze zugrunde legt: für Parzelle Nr. 1 werden 12 ebenerdige Besucherstellplätze benötigt, für Parzelle Nr. 2 11 und für Parzelle Nr. 3 10 (siehe Plan E 5.11eA, grau hinterlegter Text neben den Parzellen, jeweils letzte Zeile). 
Die Ausnahme für die Errichtung der MFH inkl. einem Teil an Sozialbindung hat/hätte zur Bedingung, dass man die Besucherstellplätze von 13 auf 12 und von 11 auf 10 reduzieren müsste. 

In den Mehrfamilienhäusern wird es 1- bis 4-Zimmer Wohnungen in sämtlichen Größen geben. 

Aufgrund der verdichteten nun dreigeschoßigen Bebauung mit größerer Tiefgarage musste auch die maximal zulässige GRZ und GFZ auf den Parzellen Nr. 1 bis 3 angepasst werden 
(siehe Baurechtsplan E 5.3e und Plan Grundflächenzahl GRZ I E 5.10e):
GRZ I: 0,50 (bisher 0,45)
GRZ II: 0,80 (bisher 0,75)
GFZ: 1,20 (bisher 0,90)
Dadurch wird sich auch der Ausgleichsflächenbedarf erhöhen.


Beispiel: Türkheim mit Holzverkleidung im DG und Balkonen


Beispiel: Ottobeuren mit Holzverkleidung an den Balkonen



Merkblatt Mietwohnraumförderung:

Förderung von Mietwohnungen:


Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.


Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Voraussetzungen für eine Förderung:
  • Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 25, 40 oder 55 Jahre
  • angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
  • umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040
  • vorausschauende Planung der Wohngebäude            
  • nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital
Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo Sie diesen beantragen können, erfahren Sie im BayernPortal.


Wie wird gefördert?

  • Zuschuss
    • 600 Euro je m² Wohnfläche als Basiszuschuss
  • und zusätzlich
    • bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
    • bis zu 150 Euro je m² Wohnfläche für Erweiterungen
    • bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern
  • Darlehen in der Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
    • bis zu 2.500 Euro je m² Wohnfläche
  • Darlehen in der Einkommensorientierte Förderung (EOF)
    • bis zu 1.860 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen
    • in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
  • Mietzuschuss bei Einkommensorientierter Förderung (EOF)
    • monatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
    • abhängig vom Haushaltseinkommen
Die Förderung besteht aus Zuschussbausteinen, die durch Darlehensbausteine in den Varianten AOF oder EOF ergänzt werden.


Ziel ist die Vermarktung zeitnah, noch vor der Sommerpause (Juli 2024) anzustoßen. 

Zur direkten Vermarktung durch die Stadt Füssen stehen 25 Grundstücke vom Kettenhaus mit 270m² bishin zum Mehrfamilienhaus Grundstück mit bis zu 2.827m² mit möglichen 33 Wohneinheiten. Die Verkaufsbedingungen werden zeitnah bekanntgegeben. 
Zur Bewerbung wird eine Finanzierungsbestätigung von mindestens 700.000€ gefordert, um im Bewerberpool berücksichtigt werden zu können. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplans O 75 - Weidach Nordost 2 Entwurf, Stand 14.05.2023 und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplans O 75 - Weidach Nordost 2 Entwurf, Stand 14.05.2023 und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
4_Textteil der Satzung_O 75 Füssen (.pdf)
Anlage 3.1_TÖB Abw. Vorschlag_V_2022.11.15_B-Plan_O 75 Füssen (.pdf)
Anlage 3.2_Bürger Abw. Vorschlag_V_2022.11.15_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.10e_Grundflächenzahl Var. e_1-1000_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.11eA_Wohnungsverteilung und Stellplatznachweis (Ausschnitt Weidachstraße)_1-500_O 75 F (.pdf)
E 5.2eA_Gestaltungsplan (Ausschnitt Weidachstraße) Var. e_1-500_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.3e_Baurechtsplan Legende Var. e_1-1000_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.3e_Baurechtsplan Var. e_1-1000_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.4e_Haustypen Var. e_1-1000_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.4eA_Haustypen und Tiefgarage (Ausschnitt Weidachstraße) Var. e_1-500_O 75 Füssen (.pdf)
E 5.6b3_Lageplan Verkehrs- und Freiflächen_1-500_O 75 Füssen (.pdf)

Datenstand vom 18.02.2025 15:34 Uhr