Jahresrechnung 2023 Stadt Füssen; Vorstellung und Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Rahmen des Stabilisierungshilfeantrags 2024 sind dem Ministerium die abschließenden Zahlen des Jahres 2023 bis zum 30.06.2024 zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat den Feststellungsbeschluss für das Jahr 2023 zu fassen. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist derzeit noch in Arbeit. Der Entlastungsbeschluss des Bürgermeisters sowie der Verwaltung wird im Rahmen der Behandlung des örtlichen Prüfberichts zu einem späteren Zeitpunkt im Stadtrat behandelt werden.

Der Stadtrat verabschiedete am 28.02.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Das Landratsamt Ostallgäu genehmigte diese unter erheblichen Auflagen mit Schreiben vom 03.04.2023. So waren etwa im Haushaltsjahr 2023 die geplanten Kreditaufnahmen jeweils auf das absolut zwingend erforderliche Maß zu reduzieren. Aufgrund der Überschuldung der Stadt Füssen umfasste die Haushaltsgenehmigung auch die Auflage gegebenenfalls erzielte Veräußerungserlöse und erwirtschaftete Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden. Zudem sah es das Landratsamt Ostallgäu geboten, dass eine weitere deutliche Verbesserung der Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen zwingend anzustreben ist. 

Im Laufe des Jahres 2023 erhielt die Stadt Füssen nach Auflagenerfüllung des Stabilisierungshilfebescheides 2022 Hilfszahlungen zur Schuldentilgung i. H. v. 2 Mio. EUR. Diese wurden unmittelbar zur Sondertilgung von Krediten eingesetzt. Auch im Jahr 2023 beantragte die Stadt Füssen Stabilisierungshilfen beim Freistaat Bayern. Im Oktober wurden hier Hilfen i. H. v. 5,3 Mio. EUR zugesagt. Die Hilfszahlungen gingen ebenfalls im Haushaltsjahr 2023 ein und haben damit maßgeblichen Einfluss auf das Haushaltsergebnis. Rund 400.000 EUR aus den Stabilisierungshilfen wurden unmittelbar in Sondertilgungen zweier Kredite gemäß dem Bestimmungszweck des Förderbescheides gesteckt.

Dem Haushalt 2023 kam weiterhin zugute, dass die Vorfinanzierung des Neubaus der Grund- und Mittelschule Füssen nicht wie ursprünglich vorhergesehen bis ins Jahr 2024 erfolgen muss sondern bereits außerplanmäßig Fördereinnahmen i. H. v. 4,3 Mio. EUR vereinnahmt werden konnten. 

Das Haushaltsvolumen betrug im Jahr 2023

im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                                    44.150.800,00 €

im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                                    34.762.100,00 €

Wie in der nachfolgenden Grafik ersichtlich schließt der Verwaltungsaushalt nun mit einem Ergebnis von ca. 50,5 Mio. € und der Vermögenshaushalt mit ca. 33 Mio. € ab. Das Gesamthaushaltsvolumen betrug 83.499.065,88 €. Dabei schloss der Verwaltungshaushalt positiver ab als erwartet. Hier konnten durch Mehreinnahmen aber auch den sehr stringenten Ausgabenstopp monetäre Überschüsse i. H. v. knapp 9,4 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hier war lediglich mit einem Zuführungsbetrag von ca. 3,2 Mio. € gerechnet worden. Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt schlossen positiver als erwartet ab. Insgesamt konnte der Verwaltungshaushalt gegenüber den Planwerten mit Mehreinnahmen von ca. 6,4 Mio. € abschließen. Eine positive Entwicklung ist weiterhin bei der Gewerbesteuer erkennbar. Hier können nach vorliegenden Zahlen knapp über 10 Mio. EUR an Einnahmen verbucht werden und somit ca. 2,9 Mio. EUR mehr als ursprünglich geplant. Dies stellt nahezu eine Verdopplung zum Jahr 2021 dar. Auch die Einnahmen aus der Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung entwickelten sich positiver als gedacht und lagen knapp 600.000 EUR über den Planwerten. Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts waren durch geplante, aber nicht besetzte Stellen die Personalkosten ca. 500.000 EUR unter Planwert. Positiv auf den Haushaltsabschluss 2023 ausgewirkt hat sich zudem hier, dass die tarifliche Lohnsteigerung erst im Jahr 2024 zum Tragen kommt und im Jahr 2023 „lediglich“ die Inflationsausgleichspauschalen erfolgten. Im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gr. 50) blieben die Ansätze mit 360.000 EUR nicht ausgeschöpft. Ebenso blieben die Ansätze im Bereich der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens mit ca. 456.000 EUR unter den Planwerten. Dieser auf den ersten Blick positive Umstand sollte keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass gerade in diesen Bereichen die kommunale Infrastruktur die Gelder in Form von Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen dringend benötigen würde. Die Steigerung der Energiekosten fiel wesentlich geringer aus als ursprünglich erwartet. Die Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen lagen ca. 482.000 EUR unter den Ansätzen. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die Energiepreisbremsen, welche insbesondere im Bereich des Bundesstützpunktes für Eishockey und Curling für wesentlich geringere Ausgaben beim Gasbezug sorgten.

Kritisch hinterfragt werden sollte jedoch weshalb die Unterhaltungsansätze für die Gebäude und sonstige kommunale Infrastruktur bei dem oft zitierten Investitionsstau in dieser Höhe nicht ausgeschöpft und so zur dauerhaften Pflege und Erhalt des Vermögens beigetragen wurde.

Das Volumen des Vermögenshaushalts beläuft sich auf 32.959.141 € und liegt damit mit -1.802.959 unter dem Ansatz (34.762.100 €). 

Im Vermögenshaushalt bleibt auch wie in den Vorjahren festzustellen, dass die geplanten Projekte zeitverzögert zustande kommen. So waren bereits Ausgabemittel für die Kindertagesstätten der Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e. V. sowie für die Kita St. Gabriel in Füssen West vorgesehen, welche kaum abgerufen wurden. Auch im Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling verzögerten sich aufgrund der komplexen Fördersituation mit Bund und Land der Beginn der Baumaßnahmen. Ebenfalls langwierig gestalten sich die Grundstücksverhandlungen für die geplanten Baugebiete. Hier wurden die Mittel nur zu einem geringen Teil abgerufen. Geplant war die Abrechnung der Erschließungsbeiträge für die Steinbrecherstraße. Diese Einnahmen werden voraussichtlich erst im Jahr 2024 erzielt werden können, da die abschließenden notariellen Verträge und Rechnungen nicht mehr im Jahr 2023 erfolgten. Einnahmen aus der Veräußerung von (bebauten) Grundstücken sah der Vermögenshaushalt allein im Allgemeinen Grundvermögen von 3,95 Mio. EUR vor. Hier waren Mindereinnahmen von 1,55 Mio. EUR zu verzeichnen, da nicht für alle ursprünglich geplanten Verkäufe eine politische Mehrheit gefunden werden konnte.

Aufgrund der Vielzahl an laufenden Projekten mit zeitlichen Verzögerungen wurden Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt i. H. v. knapp 5,4 Mio. EUR gebildet, welche somit für 2024 ff weiterhin zur Verfügung stehen.

Kreditaufnahmen waren im Jahr 2023 in Höhe von 9.960.400 € geplant. Aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung, Verzögerung von Bauausgaben sowie die Streichung von Projekten konnte erfreulicherweise komplett auf die Neuaufnahme von Darlehen verzichtet werden. Der Schuldenstand der Stadt Füssen verringerte sich damit zum Jahresende 2023 auf 40.538.097 €. Die ordentlichen Tilgungsleistungen beliefen sich auf 2.299.105,50 €.

Die offenen Forderungen der Stadt Füssen, die sogenannten Kasseneinnahmereste, beliefen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 860.184,59 €. 

Der Allgemeinen Rücklage konnten durch den Überschuss des Gesamthaushalts Mittel i. H. v. 5.201.626,07 € zugeführt werden. Der Rücklagenstand beträgt damit zum 31.12.2023 5.853.765,25 €. In dieser Summe sind jedoch auch die Stabilisierungshilfen aus dem Jahr 2023 enthalten, welche für Sondertilgungen in 2024 vorgesehen sind. Allein hierfür sieht der Haushalt 2024 daher knapp 4,9 Mio. € an Entnahmen aus der Rücklage vor.


Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 wie oben dargestellt fest. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 50.539.925,12 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 32.959.140,76 € ab. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 wie oben dargestellt fest. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 50.539.925,12 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 32.959.140,76 € ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 15:34 Uhr