Verlustausgleich gemäß § 8 Abs. 2 EBV für die Stadtwerke Füssen - Parkierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0241. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 0241. Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nach § 8 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Aus den Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV) § 8 ist zu entnehmen: Ergibt sich mehrere Jahre hindurch ein Verlust, so richtet sich der Verlustausgleich durch spätere Gewinne (§ 8 Abs. 2 EBV) nach den einzelnen Wirtschaftsjahren, in denen die Verluste entstanden sind. Der älteste Jahresverlust ist zuerst zu tilgen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Füssen (SWF) teilt der Bay. Kommunale Prüfungsverband (BKPV) unter den weiteren Feststellungen wie in den Vorjahren mit:
„Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio. € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Unter Einschluss des Jahresverlusts 2022 fehlen zum 31.12.2022 auf das Stammkapital 548.000 €.“
Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Über die nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgten Verlustvorträge wurde bisher nicht vollständig durch den Stadtrat entschieden. Erneut weist der BKPV in seinem Bericht auf die sehr niedrige Eigenkapitalausstattung hin, welche den Bilanzaufbau als nicht zufriedenstellend darstellt. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag stelle zudem einen Rechtsverstoß dar.
Die Verlustvorträge der Stadtwerke Füssen —Parkierungsanlagen- betragen zum 31.12.2023 insgesamt 2.577.217,80 €. 
Verlustvorträge, die älter als 5 Jahre und nach EBV auszugleichen sind, betragen derzeit 2.268.159,01 € (2011 bis 2017). Im städtischen Haushalt 2024 wurde die Hälfte hiervon als Verlustausgleich eingeplant. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung der Verlustvorträge der Wirtschaftsjahre 2011 und fortfolgende zulässt.
Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung in 2024 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 1.134.100 € zum Verlustausgleich der Wirtschaftsjahre, welche älter als 5 Jahre sind (2011 bis 2016 TZ). Die Umsetzung und Überweisung erfolgt nach vorliegender haushaltsrechtlicher Genehmigung des Haushalts 2024.
Darüber hinaus wird auch der Kapitalzuführung in 2025 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 1.134.059,01 € zum restlichen Verlustausgleich für die Jahre 2011 bis 2017 zugestimmt. Diese Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 eingestellt. Die Umsetzung und Überweisung erfolgt nach vorliegender haushaltsrechtlicher Genehmigung des Haushalts 2025.

Diskussionsverlauf

Frau Fröhlich erkundigt sich, was denn geschehen würde, wenn man alles  bei der alten Form belassen würde, angesichts der hohen Schuldenübertragung.

Herr Eichstetter erläutert, dass dies eine Schlussfolgerung der Kriterien aus dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband waren. Die Beanstandungen wurden mehrere Jahre durch den Verband vorgenommen. Die Stadt Füssen musste daraufhin jetzt handeln und den Ausgleich beschließen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung der Verlustvorträge der Wirtschaftsjahre 2011 und fortfolgende zulässt.
Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung in 2024 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 1.134.100 € zum Verlustausgleich der Wirtschaftsjahre, welche älter als 5 Jahre sind (2011 bis 2016 TZ). Die Umsetzung und Überweisung erfolgt nach vorliegender haushaltsrechtlicher Genehmigung des Haushalts 2024.
Darüber hinaus wird auch der Kapitalzuführung in 2025 an die Stadtwerke Füssen in Höhe von 1.134.059,01 € zum restlichen Verlustausgleich für die Jahre 2011 bis 2017 zugestimmt. Diese Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 eingestellt. Die Umsetzung und Überweisung erfolgt nach vorliegender haushaltsrechtlicher Genehmigung des Haushalts 2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 15:34 Uhr