Am 27.06.2021 hatte der Stadtrat die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle Ehrwang beschlossen. Folgende Gebührenregelung wurde darin getroffen (§ 4):
„Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten oder von beauftragten Dritten, angelieferten Abfällen beträgt für pflanzliche Abfälle zur Kompostierung je m3 8,00 Euro für Privatanlieferungen und 18,00 € für gewerbliche Anlieferungen. Soweit eine Verwiegung der angelieferten Abfälle nicht möglich ist, werden die Mengen von der Stadt Füssen oder deren Beauftragten nach Volumen geschätzt.
Kleinmengen bis zu 1 m3 (lose) pro Anlieferer und Tag sind bei pflanzlichen Abfällen zur Kompostierung gebührenfrei (maximal eine Kleinmengenanlieferung pro Tag). Die gebührenfreie Kleinmengenregelung gilt nicht für gewerbliche Anlieferer“.
Nach einer vertragsgemäßen Erhöhung von Entsorgungspreisen durch das beauftragte Entsorgungs-Fachunternehmen, die seit dem 01.01.2024 gültig ist, muss zur Deckung der Betriebskosten eine Anpassung der Gebühren für die Anlieferung von Grüngut an/bei der Grüngutsammelstelle Füssen erfolgen.
Die Stadt Füssen verdient her kein Geld, dass ist ein durchlaufender Entsorgerposten, aktuell stark defizitär und muss durch den Verwaltungshaushalt mit gedeckt werden.
Dazu wären folgende Alternativen denkbar:
- Erhöhung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der jetzigen Gebühr von 18,00 Euro / cbm auf künftig 30,00 Euro / cbm
- Erhöhung sowohl der Gebühr für die Privatanlieferung als auch die für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der Gebühr für die Privatanlieferung von 8,00 Euro / cbm auf 10,00 Euro / cbm
Anpassung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung von 18,00 Euro / cbm auf 28,00 Euro /cbm
Begründung für Variante 1:
Normalerweise muss der Gewerbetreibende auf dem eigenen Grundstück die Grüngutabholung in Form eines eigenen Containers sicherstellen. Wenn sich der Gewerbetreibende Grundstücks-, Container- und Entsorgungskosten auf dem eigenen Grundstück sparen möchte, darf/sollte dies nicht zu Lasten der Privathaushalte geführt werden. Ggf. ist die Entsorgung bei der Grüngutannahmestelle auch die wesentlich wirtschaftlichere für die Gewerbetreibenden, als dies auf dem eigenen Grundstück zu tätigen, daher für Gewerbetreibenden eine Win/win Situation. Spart Platz auf dem eigenen Grundstück und Kosten gegenüber dem Kunden.
Zugleich bringt die Gefahr der Erhöhung bei Privathaushalten, dass das Grüngut auf freier Strecke (Wald, o.ä.) entsorgt werden würde, was nicht zielführend ist. Daher würden wir aktuell bei 8 Euro / m³ für Privathaushalte bleiben. Keine Erhöhung.
Der Vergleich mit den Grüngutannahmestellen, die der Landkreis Ostallgäu betreibt, zeigt, dass die Gebühr für Privatanlieferung über 1 cbm derzeit in der Regel dort 9€ / cbm beträgt, gewerbliche Grüngutabfälle dort in der Regel gar nicht angenommen werden.
Ziel des Betriebes der Grüngutsammelstelle in Ehrwang durch die Stadt Füssen war es, „die im Stadtgebiet Füssen anfallenden Grünabfälle eigenverantwortlich und ökologisch sinnvoll auf kurzem Weg zu beseitigen und durch die Übertragung der Aufgabe diese flexibel und kostendeckend zu betreiben.
Die Grüngutsammelstelle in Füssen soll also in erster Linie längere Fahrten der Füssener Bürger zur Grüngutentsorgung an den Landkreisstandorten wie z.B. Roßhaupten vermeiden helfen.
Lösungsvorschläge – Alternativen:
Zur Deckung der Betriebskosten für die Grüngutannahmestelle in Ehrwang wären folgende Alternativen denkbar:
Alt. 1) ENTLASTUNG DER PRIVATANLIEFERUNGEN: Erhöhung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Die Gebühr für die Privatanlieferung über 1 cbm bleibt unverändert bei 8,00 Euro / cbm;
Anpassung der jetzigen Gebühr für die gewerbliche Anlieferung von 18,00 Euro / cbm auf künftig 30,00 Euro / cbm
Begründung:
Normalerweise muss der Gewerbetreibende auf dem eigenen Grundstück die Grüngutabholung in Form eines eigenen Containers sicherstellen. Wenn sich der Gewerbetreibende Grundstücks-, Container- und Entsorgungskosten auf dem eigenen Grundstück sparen möchte, darf/sollte dies nicht zu Lasten der Privathaushalte geführt werden. Ggf. ist die Entsorgung bei der Grüngutannahmestelle auch die wesentlich wirtschaftlichere für die Gewerbetreibenden, als dies auf dem eigenen Grundstück zu tätigen, daher für Gewerbetreibenden eine Win/win Situation. Spart Platz auf dem eigenen Grundstück und Kosten gegenüber dem Kunden.
Zugleich bringt die Gefahr der Erhöhung bei Privathaushalten, dass das Grüngut auf freier Strecke (Wald, o.ä.) entsorgt werden würde, was nicht zielführend ist.
Alt. 2) Erhöhung sowohl der Gebühr für die Privatanlieferung als auch die für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der Gebühr für die Privatanlieferung von 8,00 Euro / cbm auf 10,00 Euro / cbm
Anpassung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung von 18,00 Euro / cbm auf 28,00 Euro /cbm
Haushaltsrechtlche Auswirkungen
Die Erhöhungen sind erforderlich, um Verluste bei der Grüngutannahmestelle zu vermeiden. Voraussetzung der Prognosen sind gleichbleibende Entsorgungsmengen und
-anteile.