Bekanntgabe - Beteiligungsberichte 2021, 2022 und 2023 der Stadt Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört.
Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme im Geschäftsjahr darstellen.
Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ihre Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen werden.
Der Bericht ist dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO). Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Anschließend ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 GO). Die Beteiligungsberichte werden auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Beschlussvorschlag
Zur Kenntnis
Dokumente
Beteiligungsbericht 2021 (.pdf)
Beteiligungsbericht 2022 (.pdf)
Beteiligungsbericht 2023 (.pdf)
Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr