Bundesstützpunkt Eishockey und Curling Füssen; Energetische Baumaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö Bekanntgabe 8

Sachverhalt

Verweis zum Beschluss vom 31.01.2023: Stadtratssitzung

Der Stadtrat nimmt die Ausführung zum Energieversorgungskonzept für den Bundesstützpunkt Eishockey und Curling zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt die Umsetzung der Maßnahmen vorzunehmen, Fördermittel zu beantragen und die Ausschreibungen unter Bezug auf die haushaltsrechtliche Situation sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen. Der Einbau des Blockheizkraftwerkes soll für das Jahr 2023 angedacht und eingeplant werden. Abhängig von der Förder- und Haushaltssituation soll im Anschluss der Einbau einer Pelletsheizung sowie der Einbau einer Wärmepumpe erfolgen. 

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Projekts zu informieren, die jeweiligen Ausschreibungsergebnisse sind zur Beschlussfassung und Auftragsvergabe dem Stadtrat vorzulegen.

Aktueller Stand:

Seit dem letzten Beschluss hat sich der Energiemarkt deutlich verändert. Die Vorgaben der Politik zu energetischen Sanierungen haben sich ebenfalls verändert.
Nachdem im Jahr 2023 das Konzept noch unter dem Gedanken des drohenden Energieengpasses ausgerichtet wurde, stehen heute energiepolitische Herausforderungen im Mittelpunkt.

Aufgrund der guten Vergabeergebnisse und Anpassungen im Förderantrag B ist es unter dem Kostenaspekt möglich geworden, weitere technischen Energieversorgungskomponenten umzusetzen. Daher wurde ein Antrag auf Maßnahmenerweiterung im laufenden Förderverfahren „Antrag B“ (Förderquote 68%) am 15.03.2024 gestellt. Mit dem Bundesbescheid vom 21.10.2024 liegt nun die verbindliche Zuwendung des Bundes zum Antrag B vor, in dem die Ergänzung der Energieversorgung mit Wärmepumpen und Kesselaustausch im Förderantrag B verbindlich aufgenommen wurde. Die Landeszuwendung liegt seit 15.11.2024 vor und wird den Anlagen beigefügt. Folgende Maßnahmen sind im Förderantrag enthalten:



Auszug aus der Antragserweiterung vom 15.03.2024:

Es ist beabsichtigt, die wirtschaftlichsten Energieversorgungskomponenten zu bevorzugen, um die laufenden Betriebskosten dauerhaft zu reduzieren. Die Auswahl der Komponenten soll ebenfalls unter dem Aspekt der Klimafreundlichkeit erfolgen.

Durch Ergänzung um weitere Energieversorgungskomponenten wird sich damit die Zuführung an Energie sowie die Energiekosten unter Beachtung der heutigen Preise reduzieren.

Konkret beinhaltet die Erweiterungsmaßnahme einen neuen Gaskessel und eine bzw. zwei neue Wärmepumpe(n). Nach umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen gibt es hinsichtlich der Optimierung der Energiezufuhr für die Deckung des bestehenden Wärmebedarfs zwei ähnlich effiziente Wärmepumpen-Lösungen. Sowohl eine 150 kW/200 KW Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel Ammoniak oder zwei sogenannte „Industriewärmepumpen“ á 90 KW führen rechnerisch zu ähnlichen Einsparungen. 

Aktuell findet die detaillierte Auslegung der Komponenten statt. 

1.2 Geplante Veränderung der Energiezufuhr durch die Maßnahmenerweiterung:

Grundsätzlich ist geplant, ca. 850.000-1.100.000 kWh des thermischen Energiebedarfs von der heutigen Gasversorgung auf Stromversorgung umzustellen. Durch die Ergänzungsmaßnahme „Gaskessel und Wärmepumpe“ kann der heutige Gasverbrauch von ca. 1.300.000 kWh auf ca. 200.000-450.000 kWh reduziert werden. 

Die Zuführung an elektrischer und thermischer Energie wird durch die Ergänzungsmaßnahme um mindestens 300.000 kWh – 600.000 kWh gesenkt. Dies entspricht einer geplanten Reduzierung der zugeführten Energie von ca. 10-20% (Strom und Gas Bedarf gesamt: 2,6 Mio. kWh – Jahr 2023). 

Bei der Ermittlung der eingesparten Energiemenge wurde bei der Wärmepumpe von einem COP-Wert von 3,5 ausgegangen. Damit wurde auch die Besonderheit des Altbaus mit langen und alten Leitungswegen (Wärmeverluste) und traditionellen Heizflächen (noch viele Heizkörper – wenig Fußbodenheizung) Rechnung getragen.  

Die hohe Effizienz der Maßnahme liegt am bereits vorhandenen Brunnensystem, das für die Kälteverdichter genutzt wird. Außerdem profitiert die Wärmepumpe von der bereits verfügbaren Abwärme der Kältemaschinen, die heute zum Teil über das Brunnenwasser an die Umgebung abgeführt wird. Für eine Wärmepumpe stehen – sofern ein Kälteverdichter 100% läuft – mehr als 400 kW Wärmeleistung zur Verfügung. Aufgrund von fehlenden Daten kann nicht genau gesagt werden, wieviel Leistung davon heute bereits genutzt wird. 

Siehe Anlage 2: Wirtschaftlichkeitsberechnung EVK


1.3 Finanzielle Auswirkung der Maßnahmenerweiterung:

Durch die neue(n) Wärmepumpe(n) wird eine geplante Energiekosteneinsparung von ca. 90-100 T€ ermöglicht. Durch den neuen Spitzenlastkessel reduzieren sich zusätzlich die verbleibenden Gaskosten um ca. 20%, was einer weiteren Einsparung von 5-8 T€ jährlich entspricht. 

Die Maßnahmenerweiterung trägt damit zu einer jährlichen Energiekostensenkung von 95-108 T€ bei. Bei der Darstellung wurde von heutigen Energiepreisen ausgegangen. Den Einsparungen stehen jährliche Kapitalkosten von ca. 35 T€ und zusätzliche, jährliche Wartungskosten von ca. 20 T€ gegenüber. Somit beträgt der voraussichtliche jährliche Haushaltskonsolidierungsbeitrag dieser Maßnahme ca. 40 T€ - 53 T€. 

Mindestens genauso wichtig ist die Sicherstellung der technischen Betriebssicherheit für die nächsten Jahre (ca. 15-18 Jahre) im gesamten Technikraum.

Durch die Energieveränderung von CO2-lastigem Gas zu „Öko“-Strom trägt diese Maßnahme zum Energiewandel bei. Eine finanzielle Bewertung des ökologischen Mehrwertes erfolgt an dieser Stelle nicht.


1.4 Nicht enthaltene Energieversorgungskomponenten in der Maßnahmenerweiterung:

Im Antrag B ist das im Energieversorgungskonzept enthaltene BKHW (Blockheizkraftwerk) nicht in der Maßnahmenerweiterung vorgesehen. Dieser Teil des Energieversorgungskonzeptes wird erst beurteilt, wenn die neuen Teile Wärmepumpe und Kessel eine gewisse Zeit in Betrieb sind. So kann dann festgestellt werden, welcher Bedarf für weitere Optimierungsmaßnahmen besteht.
Nach Betrachtung der dann vorliegenden Energieverbrauchsentwicklungen ist abschließend die Entscheidung über ein ergänzendes Blockheizkraftwerk möglich (Jahr 2026 oder später). 
 
Die räumliche Vollumsetzung des Energieversorgungskonzeptes wird bereits bei den Planungen für Wärmepumpe und Kessel berücksichtigt. Siehe Anlage 3: Plan der angepassten Technikräume unter Berücksichtigung einer neuen Wärmepumpe


1.5 Kostenschätzung und Finanzierung der Erweiterungsmaßnahmen:


1.5.1 Kostenschätzung:
Wärmepumpe: 
150/200 KW Ammoniak = 210 T€ oder 2x90 KW Industrie-WP = 180 T€
Einbindung = 160 T€
Einbringung, Wärmetaucher Kälte, Wärmetauscher Brunnenwasser, Pumpengruppe, Umschluß & Einbindung, Verrohrung, Isolierung, Schaltanlagenerweiterung, Verkabelung, Inbetriebnahme) = 
Hydraulische Einbindung in den Grundwasserkreislauf = 15 T€
Gas-Niedertemperatur Kessel 400 kW = 65 T€
Hydraulischer Abgleich = 70 T€
Heizungsverteilung und Pumpen, Wärmedämmung, Armaturen = 40 T€
= ca. 530-560 T€

Somit stehen im Förderantrag B ca. 530-560 T€ für die energetische Sanierung zur Verfügung. Weitere 350 T€ stehen im Haushalt 2024 für die energetische Maßnahmen im BSP zur Verfügung. Somit ergibt sich ein finanzieller Spielraum von ca. 880 – 910 T€. Ergänzend sind in der Finanzplanung 2025 weitere 550 T€ für die energetische Sanierung vorgesehen.


Seit dem Antrag auf Maßnahmenerweiterung haben weiterführende Fachgespräche und Ausarbeitungen stattgefunden.

Die energetischen Fachgespräche führten zu folgendem wirtschaftlichstem Ergebnis:

Kostenschätzung für folgende Energieversorgungskomponenten

  • für eine Wärmepumpe: Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel NH3 (Ammoniak)
Heizleistung in Summe: Mindestens 200 kW

  • Kesselsanierung (Zwei Gasbrennwertkessel - Nenn-Wärmeleistung bei: - 50/30 Grad C: 200 kW - 80/60 Grad C: 184 kW, Gas-Brennwertkessel für Einkesselanlage zugelassen für 20 % Wasserstoff im Brenngas,)



Die Ausschreibung läuft aktuell.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die weiteren Ausführungen zum Energieversorgungskonzept für den Bundesstützpunkt Eishockey und Curling zur Kenntnis. 

Die Verwaltung wird ermächtigt die Umsetzung der Maßnahmen nach dem vorgestellten Konzept vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Stadtrat ist über die Auftragserteilung zu informieren. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die weiteren Ausführungen zum Energieversorgungskonzept für den Bundesstützpunkt Eishockey und Curling zur Kenntnis. 

Die Verwaltung wird ermächtigt die Umsetzung der Maßnahmen nach dem vorgestellten Konzept vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Stadtrat ist über die Auftragserteilung zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr