Ferienwohnungen
Im vergangenen Jahr ergaben sich Entscheidungen in Bezug auf die Wirksamkeit der Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des Beherbergungskonzepts und der Wohnraumbedarfsanalyse. 13 Anträge (14 tatsächliche Ferienwohnungen) sind durch das Landratsamt 2023 genehmigt. Im Vergleich dazu sind insgesamt 14 tatsächliche Ferienwohnungen aus 9 Anträgen (Abgelehnt/ Zurückgenommen) verhindert worden. Ebenfalls hat das Landratsamt bei 5 Anträgen (18 tatsächliche Ferienwohnungen) Anhörungsschreiben für die beabsichtigte Ablehnung versendet. Folglich konnten insgesamt 32 tatsächliche Wohnungen für eine dauerhafte Wohnnutzung erhalten bleiben.
Digitaler Bauantrag
Seit 1. Januar 2024 kann für Bauanträge auch beim Landratsamt Ostallgäu das zentrale digitale Bauantragsverfahren des Freistaats genutzt werden. Sowohl die digitalen als auch die papiergebundenen Bau- und Abgrabungsanträge sowie die dazugehörigen Unterlagen sind seit Jahresbeginn direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ostallgäu einzureichen.
Durch die Abwicklung im Onlineverfahren können alle Beteiligungen der internen und externen Fachstellen sowie der Städte und Gemeinden parallel erfolgen. Hierdurch können sich die Gesamtlaufzeiten der Genehmigungsprozesse verkürzen.
Den Bauherren wird empfohlen, zur Dokumentation der Nachbarbeteiligung eine Fassung in Papierform aufzubewahren. Hilfreich ist dies auch bei einem Eigentümerwechsel. Erfahrungsgemäß erhalten bei einem Wechsel die neuen Eigentümer keine Genehmigungsunterlagen ihres Gebäudes. Zu beachten ist, dass bei einer Akteneinsicht (z. B. des Nachbarn) zukünftig keine Unterlagen in Papierform mehr zur Verfügung stehen.
Vorteil des Verfahrens ist, dass der seit Jahren zunehmende Raumbedarf zur Aktenlagerung, der sich bereits zu einem Problem entwickelt hatte, nun begrenzt wird.
E-Mail-Adressen
Zum 01.02.2024 fand die Umstellung der E-Mail-Adressen aller Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung (nicht: Stadtwerke und Füssen Tourismus & Marketing) statt:
Bisher: …@fuessen.de neu: …@stadt-fuessen.de
Faulenbachgäßchen 7 ½
Nach Mitteilung des LRAes OAL fand zuletzt am 22.01.2024 eine Baukontrolle statt. Mit Schreiben vom 25.01.2024 wurde der Bauherrnschaft mitgeteilt, dass die angeforderten Änderungen umgesetzt wurden. Die bemängelte Eindeckung der Gauben mit Blech wurde durch die nachträgliche Eindeckung mit Biberschwanzziegeln ebenfalls behoben. Am 05.02.2024 teilte das LRA der Stadt Füssen per E-Mail mit, dass mit dem erreichten Zustand Einverständnis besteht und die Akte geschlossen wurde.
Die Fenster haben eine waagrechte Sprossenteilung erhalten. Die Lösung ist satzungskonform, da dort – bisher rechtskräftige Fassung – keine konstruktive Teilung festgesetzt ist.
Die Nachfrage beim LRA am 01.02.2024 (Videokonferenz) hat erneut ergeben, dass von dort aus empfohlen wird, kein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die alte Fassung der Satzung wird im Fall einer gerichtlichen Klärung keinen Bestand haben. In der Folge würde ein Verfahren zu Kosten für die Stadt Füssen führen. Eine Einleitung erfolgt daher nicht. Stattdessen kann nun die aufgrund dieses Falls ausgesetzte Bekanntmachung der bereits beschlossenen Neufassung der Satzung nachgeholt werden.