Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.9.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.02.2024 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans 21 E – Hopfener Dreieck. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans N 21 E – Hopfener Dreieck eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung Veränderungssperre (.pdf)

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr