Einfacher Bebauungsplan Weißensee - Enzianstraße; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3.10.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Weißensee ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft. Jedoch ist eine Überplanung anlassbezogen im Einzelfall in Betracht zu ziehen, zumal die Entwicklungen vorrangig (nur) im Bestand realisiert werden sollen. Siehe Anhang 2, Auszüge!

Weiter ist Weißensee im BK als beliebter Standort für Zweitwohnsitze mit einer hohen Anzahl an selbstgenutzten Zweitwohnungen (400) erkannt worden.



Der Stadt Füssen liegt aktuell eine Baugenehmigung vom 08.07.2020 „Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen“ vor. Baugrundstück ist das Grundstück Enzianstraße 6, FlNr. 383/8. Die Wohnungen werden im Internet intensiv als Zweitwohnsitz beworben.

Nach einem Urteil des OVG Niedersachsen ist nun eine Regelung über einen Bebauungsplan möglich, die diese Nutzungsart untersagt. Aufgrund des Wohnungsdefizits der Wohnraumbedarfsanalyse besteht Handlungsbedarf. 

Verdrängungsprozesse von Dauerwohnraum durch Ferienwohnungen und Zweitwohnungen und deren negative Folgen für die Wirtschaft der Stadt Füssen, die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und das soziale Leben sind in den überwiegenden Teilen der bebauten Gebiete der Stadt Füssen vorzufinden. Ferienwohnen wird wiederum vom Zweitwohnen verdrängt, sodass teilweise ebenfalls negative Entwicklungen bei touristischen Infrastrukturen beobachtet werden können. Dies ist im Plangebiet zu befürchten.
Auszuschließen ist deshalb auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass Wohngebäude ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan Enzianstraße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnungen sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den einfachen Bebauungsplan Enzianstraße im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) und Zweitwohnungen sind deshalb künftig auszuschließen.

Geltungsbereich innerhalb der roten Linie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr