Aufstockung Mehrfamilienhaus, Reintalstraße 15, Fl.Nr. 1661/21, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschreibung des Vorhabens:

Derzeit befinden sich im best. Wohnhaus zwei Mietwohnungen, aufgrund der energetischen Sanierung bzw. Neubau des Daches kam es zur Überlegung, ob in diesem Zuge der Kniestock erhöht werden könnte, um eine weitere Mietwohnung im Dachgeschoss zu generieren.

Ohne die Erhöhung des Kniestocks kann im Dachgeschoss kaum eine vollwertige Wohnung geschaffen werden. Es wurden zwei Varianten ausgearbeitet, wobei bei beiden Befreiungen vom Bebauungsplan in Bezug auf die Höhe des Kniestocks nötig 

In der von den Bauherrn bevorzugten Variante 1 mit größerer Kniestockhöhe (1,76 m) würde ein zusätzliches Vollgeschoss entstehen. Die Abstandsflächen würden in beiden Fällen eingehalten und an der Grundfläche des Wohnhauses soll nichts verändert werden.

Befürwortungsfähig ist nur eine niedrigere Variante. Ein zusätzliches Vollgeschoß würde zu einem Eingriff in die Grundzüge der Planung führen, die nicht über eine Befreiung lösbar ist. Die Variante 2 weist eine Kniestockhöhe von 1,26 m auf. Zulässig lt. Bebauungsplan: 50 cm.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Ein drittes Vollgeschoß ist aufgrund der übergroßen Kniestockhöhe nicht genehmigungsfähig. Vertretbar sind nur Abweichungen, die sich im Rahmen bisheriger Vergleichsfälle insbesondere in diesem Straßenzug und auf dieser Straßenseite bewegen. Zur besseren Nutzung ist der Einbau von Dachgauben in Betracht zu ziehen. 

Im Bereich der Kreuzkopfstraße wurde zuletzt eine Kniestockhöhe von 67 cm statt 50 cm zugelassen.
In der Reintalstraße werden die Kniestockhöhen bisher weitgehend eingehalten. Ausnahmen:         

  • das unmittelbar benachbarte Haus Nr. 13 mit einer Höhe von lt. Plan ca. 65 cm;
  • das an der nördlichen Ecke zum Pilgerschrofenweg liegende Grundstück Fl.Nr. 1656/6 (Pilgerschrofenweg 10) mit lt. Tekturplan ca. 100 cm.

Für die zusätzliche Wohnung im DG sind zwei Stellplätze zusätzlich nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen und zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nur in Aussicht zu stellen, wenn die Kniestockhöhe gegenüber Variante 2 noch weiter reduziert wird (maximale Höhe: … m). Voraussetzung ist eine Dauernutzung der Wohnung.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der geplanten Bauhöhe.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Planung mit einer Höhe von 1,26 m und mit 1,76 m vorliegt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die geplante Höhe ist in beiden Fällen zu hoch.

Jürgen Doser lässt wissen, dass generell gleiches mit gleichem verglichen werden muss. Ebenfalls sieht Jürgen Doser den Vorschlag der Verwaltung positiv, insofern die Abstandsflächen eingehalten sind. Ferner regt Jürgen Doser an, ganze Straßenzüge zu beurteilen und mit den Bürgern zu kommunizieren, um einen Dachgeschossausbau zu fördern. Schlussendlich wäre das eine Stadtratsthematik mit großem Potenzial, die Nachverdichtung durch Ausbau, Sanierung von Dachgeschosse zu fördern. Somit könne weiterer Wohnraum, sowie leichtere Finanzierungen geschaffen werden. Unter dem Vorbehalt, die Nachbarn stimmen dem Bauvorhaben zu.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, die Ausschussmitglieder stimmen einer Höhe von 1,00 m zu.

Martin Dopfer spricht den überplanten Bereich an. Weiter erkundigt sich Dopfer über die Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt bei einer Höhe von 1,26 m.

Armin Angeringer stellt dar, dass eine Kniestockhöhe von 1,26 m zu hoch ist, da der überplante Bereich zu groß ausfällt. Eine Überschreitung ist grundsätzlich zulässig so auch wie in anderen Fällen in der näheren Umgebung, jedoch nicht mit einer Höhe von 1,26 m.

Martin Dopfer führt aus, eine Höhe bis zu 1,00 m ist zulässig. Gleichermaßen bejaht Martin Dopfer die Höhe von 1,26 m, wobei diese Höhe vom Landratsamt nicht genehmigt wird.

Armin Angeringer schildert, der Vertreter vom Landratsamt erklärte die Höhe 1,26 m und 1,76 m als nicht genehmigungsfähig in der Vorbesprechung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter spricht sich für mehr Zentimeter als zu wenig Zentimeter aus. Allerding müssen die umliegenden Gebäude betrachtet werden. Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass bei einer Aufstockung von 1,00 m die Höhe 0,70 m höher sein wird.

Dr. Martin Metzger zweifelt bei einem Kniestock von 1,00 m mit einem realistischen Ausbau und kann sich einen Einbau von Gauben vorstellen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf zurück, dass es sich lediglich um eine Bauvoranfrage handelt.

Armin Angeringer zeigt die Höhenunterschiede an den Planunterlagen. Anschließend hebt Armin Angeringer hervor, dass sich im Straßenteil viele ausgebaute Dachgeschosse befinden, aber wenige Gauben verbaut sind. Folglich ist bei einer Höhe von 1,00 m eine Gaube nicht unbedingt notwendig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen und begrüßt die Kniestockhöhe von 1,00 m.

Dr. Christoph Böhm schließt sich Dr. Martin Metzgers Aussage an und spricht sich bei der Optik für einen Quergiebel aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist die Aussage von Dr. Christoph Böhm zurück.

Jürgen Doser bittet bei Eingang des Bauantrags um eine nochmalige Vorlage im Ausschuss.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen und zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nur in Aussicht zu stellen, wenn die Kniestockhöhe gegenüber Variante 2 noch weiter reduziert wird (maximale Höhe: 1,00 m). Voraussetzung ist eine Dauernutzung der Wohnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr