Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses, Luitpoldstraße 9, Fl.Nr. 41/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Zu den gestellten Fragen:

  1. Das Gebäude entspricht in der dargestellten Geschossigkeit, der Dachform und seinem Volumen den städtebaulichen Vorstellungen. 
  2. Ob die Bedenken der Denkmalbehörde zur Belichtung des denkmalgeschützten Nachbargebäudes durch die durchgeführte Belichtungsanalyse ausgeräumt sind ist von der Denkmalbehörde selbst zu beurteilen. Die Analyse belegt, dass der Neubau entgegen der berechtigten Vermutung die Verschattung gegenüber dem Bestand gar nicht wesentlich vergrößert.
  3. Von der bestehenden Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden und somit ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, wenn im Gebäude keine Ferien- oder Zweitwohnungen geplant sind. 

Die Gaubengrößen sind gegenüber der Darstellung in dem Massenmodell zu reduzieren. Sie sind nicht in kastenartiger Form, sondern als schmälere Einzelgauben zu lösen. 

Spielplatzflächen werden mangels verfügbarer Fläche abzulösen sein. 

Über Stellplätze enthält die Planung noch keine Aussagen. Die Anforderungen sind dem Planer aber bekannt. 

Gestalterisch ansprechend zu lösen ist die Südfassade. Da sie an der Grundstücksgrenze steht sind dort grundsätzlich keine Fenster möglich. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Ob ein Abstand zur Straße einzuhalten ist oder andere Anforderungen zu stellen sind ist von der Denkmalschutzbehörde zu beurteilen. Die Gaubengrößen sind nicht wie geplant möglich.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich einer Ausnahme von der Veränderungssperre grundsätzlich in Aussicht zu stellen. 
Voraussetzung ist die Erfüllung folgender Punkte:
  1. Reduzierung Gaubengrößen
  2. Ansprechende Lösung der Südfassade
  3. Einhaltung der Baugestaltungssatzung (beschlossene Neufassung)
  4. Keine Ferien- oder Zweitwohnungen, keine Spielothek, Wettannahmestelle o. ä.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach erkundigt sich nach der Stellplatzsituation.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert darüber sind keine Aussagen vorhanden.

Armin Angeringer hebt hervor, dass auf dem Grundstück keine Stellplätze entstehen können und die entstehenden dauergenutzten Wohnungen somit teilweise oder ganz abgelöst werden.

Magnus Peresson kritisiert den Abstand zwischen dem Neubau und Altbau, der nach Angaben 2 x 5 Meter ist. Seiner Ansicht nach muss dieser 2 x 6 Meter betragen, da sonst ein Loch für den Alt-/ Neubau entsteht.

Dr. Christoph Böhm moniert wir haben vor längerer Zeit, als der Nachbar das Grundstück kaufen wollte und darauf einen Kiosk, Stellplätze plante, beanstandet, dass der Winkel schwierig und für die vorhandene Bebauung zu groß sei. Darüber hinaus sind bei ca. 4 Wohnungen, 8 Stellplätze notwendig. Das Haus sei zu groß für das Grundstück. Unter einer Nachverdichtung in der Altstadt versteht Dr. Christoph Böhm etwas Anderes. Hierbei zieht Dr. Christoph Böhm einen Vergleich mit dem Antrag in der Schrannengasse für eine Dachanhebung mit vielen Problemen. Dr. Christoph Böhm ist dagegen, weil die Stellplätze nicht geregelt sind.

Armin Angeringer erörtert, die Stellplätze können mit einer Ablösung komplett abgelöst werden. Über diese Zustimmung entscheidet der Bauausschuss, sobald uns ein Antrag dafür vorliegt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Wohnungen. Die Satzung als solche gibt diese Lösung durchaus her. Zumindest ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Überbauung in dieser Lage im Altstadtbereich ist bereits vorhanden. Beim Denkmalschutz ergibt sich die Frage, ob das Haus bis an die Straße gebaut werden kann. Das Gebäude fügt sich ein. Ebenfalls die Höhe, Größe und Dichte ist von den Nachbargebäuden übernommen. Die Abstandssituation, Belange wie Belichtung, Brandschutz sowie Stellplätze sind noch zu prüfen. Diese Fragen lassen sich durch den Antrag auf Vorbescheid beantworten. Gerade im Altstadtrandbereich lassen sich Abstandsflächen nicht einhalten. Erläuterung der Belichtung anhand der Planunterlagen.

Magnus Peresson bemängelt den Vorgang, der so gesagt zu wenig Fleisch hat. Gerade auch hinsichtlich der Frage über die Fortführung der Arkadenreihe.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, es ist ein Antrag auf Bauvorbescheid und kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Für diese Anfrage sind die uns vorliegenden Unterlagen für die Beurteilung ausreichend. 

Dr. Christoph Böhm nimmt Bezug auf einen weiteren Fall in der Altstadt, bei diesem die Stellplätze frei anfahrbar und nicht ablösbar waren. Zusätzlich wünscht sich Böhm die Verpflichtung für den Bau der Arkaden, was im Beschluss mit aufgenommen werden soll.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert ein Vergleich ist damit nicht möglich.

Dr. Christoph Böhm protestiert.

Armin Angeringer informiert, in diesem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Für eine gewerbliche Nutzung stellt die Stellplatzsatzung andere Anforderungen wie im Vergleich zu einer dauergenutzten Wohnung.

Martin Dopfer weist darauf hin, dass der Vorbescheid eine Verbindlichkeit gegenüber der gestellten Frage besitzt.  Daraus resultierend wird die Frage mit „ja“ oder „nein“ beantwortet nicht mehr und nicht weniger.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich einer Ausnahme von der Veränderungssperre grundsätzlich in Aussicht zu stellen. 
Voraussetzung ist die Erfüllung folgender Punkte:
  1. Reduzierung Gaubengrößen
  2. Ansprechende Lösung der Südfassade
  3. Einhaltung der Baugestaltungssatzung (beschlossene Neufassung)
  4. Keine Ferien- oder Zweitwohnungen, keine Spielothek, Wettannahmestelle o. ä.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr