Neubau Hotel, Alatseestr. 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen (Ausarbeitung liegt noch nicht vor) siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die neue Planung wurde erstellt nachdem die bisherigen Konzepte nicht befürwortet wurden bzw. für eine Wohnbebauung keine Teilung zugelassen wurde. 

Die Nutzungsart fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Bei der Gebäudehöhe wurde bisher ein Einfügen angenommen, soweit ein Neubau maximal drei Geschoße aufweist und ein viertes Geschoß in einem Dachgeschoß oder in der Fläche reduzierten Staffelgeschoß liegt (LRA OAL). Demgegenüber weist der Planvorschlag vier volle Geschoßebenen auf. Der hangseitige Gebäudeteil ist um ein Geschoß nach oben versetzt. Im Übergangsbereich liegt eine bis zu fünfgeschoßige Höhe vor. Der Jurist der Antragsteller macht eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB geltend, weil das abzubrechende Gebäude mit seinen bis zu sechs Geschoßebenen eine zeitliche Nachwirkung vermittle. 

Es wurde vereinbart, die Zulässigkeit über einen Bauvorbescheidsantrag zu klären. 

Eine Aufteilung in Teileigentum (nicht Gegenstand des Antrages) kommt nicht in Betracht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung mit den geplanten Wandhöhen nicht genehmigungsfähig sein. Selbst wenn die angeführte Nachwirkung des Altbaus anzuerkennen sein sollte stellen dessen Höhen keinen Bezug dar, weil sich das Gebäude insoweit um einen den Rahmen sprengenden Fremdkörper handelt, der keine Prägung vermittelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Nutzung als Hotel grundsätzlich zuzustimmen, soweit keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgt. 

Da sich die geplante Höhe mit vier vollen Geschoßen und im Mittelteil sogar fünf Geschoßebenen nicht nach § 34 BauGB einfügt, kann das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Planung ist entweder zu ändern oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

Optional zu Satz 2: Das kommunale Einvernehmen wird erteilt. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, das Einfügen nach § 34 BauGB abschließend zu prüfen. 

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson möchte die Einschätzung des Landratsamtes wissen.

Armin Angeringer informiert, es besteht kein Einfügen nach § 34 BauGB. Auch nach Berücksichtigung des Abrisses und des nicht mehr einsetzbaren Nachwirkens.

Dr. Martin Metzger findet vorheriges Gebäude und geplantes Gebäude keine Schönheit und kann diesem nicht zustimmen.

Jürgen Doser erörtert, dass schon seit drei, vier Jahre über vergleichbare Vorhaben diskutiert wird. Jedes Mal sei eine Höhe weit über das Maß hinaus angesetzt. Vorort bestehe ein anderes Höhenverhältnis. Geplant ist ein Gebäude mit drei Geschossen und ein nach hinten gesetztes Dachgeschoss. Schlussendlich plant ein Investor für den Tourismus etwas Anderes. In Anlehnung daran kann Jürgen Doser nicht zustimmen, weil kein Wohnraum für Einheimische entsteht. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht, dass der Beschluss das Einvernehmen nicht erteilt. Wir sind dafür, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Dr. Christoph Böhm fordert die Höhe der angrenzenden Gebäude.

Armin Angeringer stellt die Höhen der Gebäude dar. 

Christoph Weisenbach kritisiert die Geschossigkeit und zusätzlich verschiedene andere Dinge, wie den Autoaufzug. Er bezweifelt die Umsetzbarkeit wegen der Bodenbeschaffenheit, wodurch der Stellplatznachweis nicht ausreichend sein wird. Weiter moniert Weisenbach das Betriebskonzept.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, es handelt sich um eine Bauvoranfrage, eine detaillierte Ausführung kann hier nicht erwartet werden. Weiter betont Eichstetter, dass bei den derzeitigen Planungen das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Es wird eine Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefordert.

Stefan Fredlmeier unterstützt das vorliegende Konzept, weil das Konzept auf dem Markt gefragt ist. Dazu nennt Stefan Fredlmeier das vergleichbare Hotel Seespitz. Außerdem funktioniert das Konzept gut für Familien. Die Angst für eine langfristige Nutzung als Zweitwohnungen sei für ihn nachvollziehbar.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Nutzung als Hotel grundsätzlich zuzustimmen, soweit keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgt. 

Da sich die geplante Höhe mit vier vollen Geschoßen und im Mittelteil sogar fünf Geschoßebenen nicht nach § 34 BauGB einfügt, kann das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Planung ist entweder zu ändern oder ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr