Nutzungsänderung eines Fremdenzimmers und der Wohnung im Obergeschoss zu zwei Ferienwohnungen, Anbau Außentreppe, Eschach 25, Fl.Nr. 218/4, Gemarkung Eschach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.12.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzungsänderung wurde nach den vorliegenden Informationen bereits umgesetzt. Der Bauantrag wurde auf Anordnung nachgereicht. 

Der Ortsteil Eschach ist im Beherbergungskonzept als Eignungsraum eingestuft. Anders als in Weißensee liegt in Eschach noch keine Tendenz zu einer flächendeckenden Umwandlung vor. Insofern besteht bisher noch keine sich aufdrängende Handlungsnotwendigkeit, wenngleich die Entwicklung kritisch zu beobachten ist. Eine Bauleitplanung ist damit derzeit nicht geboten.

Die Zielrichtung einer Beschränkung auf maximal ein Drittel wird unter Bezug auf die drei Geschoßebenen des Gebäudes noch erfüllt (touristische Nutzung in einem Geschoß; Wohnnutzung in zwei Geschoßebenen: EG und DG).

Bauplanungsrechtlich ist die Änderung nach § 34 BauGB als Ausnahme genehmigungsfähig. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das LRA das Einvernehmen bei Nichterteilung ersetzen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024: Der Antrag wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson erkundigt sich nach den Planunterlagen.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob die hier beschriebenen Wohnungen tatsächlich eine Ferienwohnung ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert ein Drittel des Gebäudes sind Ferienwohnungen. Die Wohnnutzung findet im Erdgeschoss und Dachgeschoss statt. 

Dr. Christoph Böhm versteht den Beschluss nicht.

Armin Angeringer erläutert, die Ferienwohnung ist schon eingebaut und wird nachgenehmigt.

Dr. Christoph Böhm stellt infrage, ob es sich um einen Schwarzbau handelt.

Armin Angeringer teilt mit, die Ferienwohnung ist bis jetzt nicht genehmigt.

Magnus Peresson bittet erneut nach den Ansichten.

Armin Angeringer stellt die Ansichten dar.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob für eine Außentreppe eine Baugenehmigung notwendig ist.

Armin Angeringer führt aus, dass sich diese Frage im vorliegenden Fall nicht stellt, da die Außentreppe in Verbindung mit der Nutzungsänderung beantragt wurde.

Dr. Christoph Böhm spricht vergleichbar die Tegelbergstraße an.

Armin Angeringer erläutert die Entscheidung in der Tegelbergstraße, sowie die Entscheidung im vorliegenden Fall. 

Magnus Peresson erkundigt sich nach der Aussage vom Landratsamt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen wird, wenn der Ausschuss dagegen stimmt. Jedoch widerstrebt Vorsitzendem Maximilian Eichstetter die Aussage, wie einem Schwarzbau zugestimmt werden kann. Schließlich einen Bebauungsplan aufzustellen ist nach unserem Beherberungskonzept schwer, da Ferienwohnungen gewünscht sind. Eine Zustimmung trotz der ein Drittel Lösung, widerstrebt Vorsitzendem Maximilian Eichstetter.

Martin Dopfer betont, dass generell gegen Ferienwohnungen gestimmt wird. Ausnahme davon ist Eschach mit der bestehenden ein Drittel, zwei Drittel Lösung.

Armin Angeringer informiert die Entscheidung in Weißensee war ursprünglich ebenfalls ein Drittel, zwei Drittel, jedoch gab es zu viele Anträge in der Summe.

Magnus Peresson verdeutlicht, angesichts der Wohnungsnot.

Martin Dopfer erkundigt sich nach dem genehmigten Stand.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Wohnung im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss sowie ein Fremdenzimmer genehmigt sind.

Stefan Fredlmeier führt aus konkret habe er diesen Fall nicht auf dem Schirm und müsste diesen prüfen. Zusammenfassend stellt Stefan Fredlmeier dar, einige Vermieter sind seit Jahrzehnten zuverlässig in der Vermietung zahlen alle Beiträge. Diese haben sich in der Vergangenheit auf irgendeine Aussage zu einer genehmigten Ferienwohnung verlassen. Ebendarum möchten sie das legalisieren. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter begrüßt die Aussage von Stefan Fredlmeier. Ferner verdeutlicht Vorsitzender Maximilian Eichstetter das Thema Ferienwohnungen ist seit drei Jahren angekündigt. Aus diesem Grund werden die Bebauungspläne aufgestellt. Zugegebenermaßen gab es eine kleine Verwirrung, letztendlich ist das Fremdenzimmer bewilligt und soll zu einer Ferienwohnung umgebaut werden. Die ein Drittel-Lösung ist eingehalten. Folglich ist eine Genehmigung möglich und das kommunale Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr