Tektur zur Baugenehmigung, Neubau einer Seniorenwohnanlage und Büroräume im EG, 1. Tektur, Rupprechtstraße 5, Fl.Nr. 586, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 15.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Änderungen lt. Angabe:

KELLERGESCHOSS
Änderung der Kellerabteile der einzelnen Wohnungen.
Die Treppe haben wir geringfügig verändert.

ERDGESCHOSS
Aus ursprünglich zwei Nutzungseinheiten wurden eine Nutzungseinheit.

OBERGESCHOSS 1
Der Bereich Arzt wurde in zwei Wohnungen geändert.

OBERGESCHOSS 2
Unverändert

DACHGESCHOSS
Die beiden Wohnungen im Süden wurden zu einer Wohnung zusammengelegt und bekam auf der Ostseite einen zusätzlichen Balkon und im Süden einen durchgängigen Balkon.

Ersichtlich war zusätzlich, dass an der Nordseite nun ein überdachter Müllabstellplatz eingezeichnet ist, wo sich vorher ein Stellplatz befand, der seitens der Stadt Füssen nicht befürwortet wurde. Die Überdachung führt aber gleichermaßen dazu, dass ein PKW, der rückwärts aus dem dortigen Stellplatz ausfährt, keine Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Stellplatz nicht zu befürworten.

Die Änderungen sind nach § 34 BauGB zulässig. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Frage der Verkehrssicherheit der Mülleinhausung wird ebenfalls von der Unteren Verkehrsbehörde beim LRA zu beurteilen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nicht befürwortet wird die Lage des nordöstlichen Stellplatzes, der aufgrund der neuen Mülleinhausung keine ausreichende Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Soweit er nicht ohne vertretbare Abweichung von der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden kann ist er abzulösen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger kritisiert, dass das Ärztezimmer aus den Planungen entfernt wurde. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nicht befürwortet wird die Lage des nordöstlichen Stellplatzes, der aufgrund der neuen Mülleinhausung keine ausreichende Sichtbeziehung zum Ziegelangerweg hat. Soweit er nicht ohne vertretbare Abweichung von der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden kann ist er abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr