Neubau eines Pferdeoffenstalles mit Futterlage, Mistlege und Sattelkammer, Brand 2, Fl.Nr. 285, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde beim LRA zur Genehmigung eingereicht. Nach deren Vorlage kann der Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden. Die bisher im Antrag angekreuzte Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich (Änderung durch das LRA ist bereits angefordert).

Der Bauantrag wurde innerhalb der gesetzten Frist des städtebaulichen Vertrages eingereicht. Die Prüfung hatte ergeben, dass noch einzelne Ergänzungen notwendig sind, die die Einhaltung der Vorgaben nachweisen (z. B. Einzeichnung der Baugrenzen in den Freiflächenplan und Grundrissplan des Stallgebäudes). Ein Plan mit diesem Nachweis wurde nachgereicht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung auch hinsichtlich der Größen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Größen gemäß Nachprüfung:


  1. Bebauungsplan

 


Hinweis: nach der Summe aus 130 m² + 170 m² = 300 m² ist die zusätzlich genannte Mistlagerfläche nicht in den 300 m² enthalten. 



  1. Antrag

SO4:        - Stallgebäude   Nutzflächen lt. Plan im Gebäude:              260,07 m²
                             Zzgl. Putzplätze (außen, überdacht)               13,80 m²
                             Summe:                                     273,87 m²

                              Außenfläche (dto. ohne Mistlager)
                              (28,00 m – 2,65 m) x 11,05 m =             280,12 m² 
                                 Zzgl. Putzplätze (außen, überdacht)               13,80 m²
                             Summe:                                     293,92 m² (zulässig 300 m²)

  • Stallfläche (Liegebereich)  Nutzfläche             122,38 m² 
                       Außenfläche nicht bemaßt         (zulässig 130 m²)
                       aber augenscheinlich eingehalten.

        
  • Futterlager, Fressbereich, Futtergang, 
Sattelkammer und Putzplatz  Nutzfläche               137,69 m² 
Außenfläche: 13,70 m x 11,05 m + 13,63 m²     165,02 m² (zulässig 170 m²)

              -_Mistlege:        Nutzfläche                                        24,79 m²
                       Außenfläche: 2,45 m x 11,05 m                         27,07 m² (zulässig 25 m²)

Die Planerin erklärte, bei der Mistlege beim zulässigen Wert von der Nutzfläche ausgegangen zu sein. Sollte dies falsch sein wird die Fläche entsprechend der Wandstärke reduziert. 

Hinweis: die überdachten aber seitlich offenen Putzplätze an der Frontseite waren sowohl im Vorkonzept enthalten, das dem Bebauungsplan zugrunde lag (18,6 m²), wie im Antrag (13,8 m²).


Tore

Zum Stall ist unter Nr. 1.1 der Satzung geregelt, dass die Süd- und Ostseite als geschlossene Fassaden auszuführen sind. Dies beruht auf einer Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, dies das allerdings mit „sollen“ formuliert hat. 

Die Ausrichtung dient dem Schutz der südöstlichen Bebauung vor Immissionen. Zur Verträglichkeit der Immissionen enthält die Begründung des Bebauungsplanes folgende Aussagen: 



Mit dem Abstand ist eine Einzelfallprüfung durch die Immissionsschutzbehörde notwendig. 


Die Immissionsschutzbehörde sah damit offensichtlich keine zwingende Schließung der Fassaden für geboten. Es empfiehlt sich insoweit, die Beurteilung von der Einzelfallprüfung bei der Fachbehörde abhängig zu machen. 

Der Antrag weist eine Lage der Tore an der Ostseite auf, sowie einen Notausgang an der Südseite. Nach mündlicher Erläuterung seien die Tore an der Ostseite notwendig, weil sie mit Fahrzeugen erreicht werden müssen. Ein Anfahren über den Reitplatz sei nicht möglich. 

Die schriftliche Begründung ist am 06.02.2024 eingegangen:

„in der vorbezeichneten Angelegenheit darf ich erläutern, weshalb eine Anordnung der Tore zum Reitplatz hin nicht möglich ist.

Der Stall ist als Laufstall konzipiert. Bei diesem Haltungskonzept haben die Pferde die Möglichkeit, sich entweder im Inneren des Stalles oder aber außerhalb aufzuhalten. Hierzu ist den Pferden eine Möglichkeit zu geben, den Stall zu verlassen.

Hinzu kommt, dass ein Öffnen der Stalltore zum Reitplatz hin mit erheblichen Gefährdungen für den Reitbetrieb verbunden ist.

Hierzu ist zu berücksichtigen, dass ein Bewirtschaften des Stallgebäudes über den Reitplatz nicht möglich ist. 

In immissionsschutzrechtlicher Hinsicht ist dies unbedenklich.

Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass die Mistlege auf die von dem Nachbarn abgewandte Seite des Stalles verlegt wurde. Darüber hinaus ist der Abstand bei der gemäß Vertrag zulässigen Anzahl von Reitpferden in jedem Falle zulässig. Unzulässige Immissionen sind nicht zu befürchten. Falls dies für erforderlich gehalten wird, kann dies durch ein immissionsschutzrechtliches Geruchsgutachten nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Vogelsang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 
Fachanwalt für Verwaltungsrecht“

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Mistlege ist auf 25 m² Grundfläche (Fläche incl. Außenwand) zu reduzieren. 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl unterstützt eine umgehende Umsetzung des Bauvorhabens. Weiter wünscht sich Matthias Friedl eine zeitnahe Reduzierung des Tierbestands, sowie die Entfernung der Schwarzbauten. Dies soll durch das Landratsamt überwacht werden. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, dass dem Landratsamt die Probleme bekannt sind. 

Dr. Christoph Böhm entnahm der Zeitung, dass die Baubewerberin gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Kontrolle ist Aufgabe des Veterinäramts, der Wasserrechtsbehörde.  Schlussendlich ist der Bauantrag das Ergebnis, der Planung.  Demzufolge appelliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter für eine schnelle Bebauung und Entfernung der Schwarzbauten. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Mistlege ist auf 25 m² Grundfläche (Fläche incl. Außenwand) zu reduzieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr