Erweiterung BA 3+4 in Füssen, Kemptener Straße 75, Fl.Nrn. 743 und 741/22, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist mit Abweichungen von dem 1973 in Kraft getretenen Bebauungsplan W 2 verbunden. Das Maß der Abweichungen liegt weitestgehend innerhalb des Rahmens früherer Genehmigungen. 

Die Gebäudehöhe wird nicht mehr gemäß einer letzten Anfrage, die als nicht mehr möglich eingestuft wurde, weiterverfolgt. Die Höhe des südseitigen Anbaus bewegt sich unter der des genehmigten Bestandes. Die Oberkante der Attika des bestehenden nördlichen Kopfbaus liegt bei 10,78 m, der anschließenden Halle bei 9,50 m; dies entspricht der geplanten Höhe des eigentlichen Gebäudes an der Südseite. 

Deutlich höher ist das darauf geplante Lüftungsgerät mit einer Oberkante von 13,20 m. Mit einer veranschlagten Länge von über 12 m und einer Breite von ca. 4 m im oberen Teil fällt die Anlage städtebaulich ins Gewicht. Andererseits sind technische Anlagen dieser Art ein notwendiger Bestandteil des Betriebes. Auf Nachfrage wurde darauf hingewiesen, dass z. B. eine Drehung um 90° wegen der Sicht von der Straße technisch nicht möglich sei. Eine Begründung liegt im Antrag vor.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.02.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Das Lüftungsgerät stellt eine technische Anlage dar, die nicht als Wandhöhe zu berücksichtigen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erfragt den Begriff BA 3 + 4.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, das heißt Bauabschnitt 3 + 4.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 08:00 Uhr