Errichtung einer Winkelstützmauer entlang der südlichen Grundstücksgrenze mittels Winkelstützsteinen aus Beton, Weidachstraße 47a, Fl.Nr.3054/27, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Antrag

Im November 2023 haben die Grundstückseigentümer des o. a. Reiheneckhauses einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Winkelstützmauer auf dem Grundstück gestellt. 

Begründung: Aufgrund des Hochwasserschutzes liegt das Grundstück höher als die Weidachstraße und auch das südlich angrenzende Grundstück, welches noch nicht in nächster Zeit bebaut werden wird. Der dortige Grundstückseigentümer lässt es nicht zu, dass sich die Geländeböschung der Haus Nr. 47 a auf sein Grundstück erstreckt. Beim Böschungsverlauf auf dem eigenem Grundstück würden lt. Angabe ca. 30 qm Garten verloren gehen. Die Böschung sei für das Kleinkind der Familie gefährlich und ein Zaun müsste entsprechend weit (ca. 2 m) in das eigene Grundstück gesetzt werden. 

Um dies zu verhindern soll entlang der ca. 15 m langen südlichen Grundstücksgrenze eine Stützmauer errichtet werden. Wenn auf dem südlichen Grundstück ebenfalls das Gelände auf die gleiche Höhe angefüllt wird sei diese Mauer nicht mehr sichtbar. 

Ab der Weidachstraße soll die Mauer auf eine Länge von 1 m eine Höhe von 0,8 m erreichen, danach auf eine Länge von 4 m eine Höhe von 1 m und im westlichen Teil auf eine Länge von 10 m eine Höhe von 1,20 m. 

Bebauungsplan

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans O 65 - Weidach Nord 2.
Eine Stützmauer wie geplant steht im Widerspruch zu § 9 Abs. 2 der Satzung, die regelt: 

Jedes Grundstück muss an die Nachbargrundstücke ohne Absatz, ohne Stützmauer und ohne künstliche Böschung anschließen. 

Die beantragte Lösung ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich nicht vertretbar. Eine Winkelstützmauer dieser Größe stellt einen städtebaulichen Fremdkörper in dem Bereich dar. Zur Verhinderung solcher Lösungen schließt der Bebauungsplan dies aus. 

Die nachteilige Wirkung wird noch verstärkt durch die Randlage direkt an der stark frequentierten Weidachstraße. Mit der Genehmigung würde die Gefahr einer Präzedenzfallwirkung für weitere Grundstücke entstehen, zumal gemäß den Ausführungen des Nachbarn nicht bekannt ist, wie lange diese Stützwand sichtbar erhalten bleiben wird.

Erforderlich ist oberhalb der Stützmauer eine Absturzsicherung in Form eines Zauns. Die notwendige Höhe beträgt mindestens 0,9 m. Der Antrag enthält hierüber aber keine planerische Aussage. Lt. Schreiben vom 18.02.2024 soll ein verfahrensfreier Zaun errichtet werden. Der Bebauungsplan lässt Einfriedungen mit einer Höhe von bis zu 1,20 m zu.  Mit Zaun würde damit eine bauliche Abgrenzung nach außen mit einer Höhe von bis zu 2,40 m entstehen können. 

Dass Lösungen dieser Art nicht zugelassen werden können wurde bereits der BSG Allgäu als Bauträgerin anlässlich einer früheren Anfrage wegen Palisaden auf diesem Grundstück mitgeteilt. 

Tatsächlich sollte auch die vorhandene schräge Böschung keine dauerhafte Lösung bleiben. In Betracht käme grundsätzlich ein Zaun am Böschungsfuß. Bei der Bebauung des Nachbargrundstücks müsste das Gelände höhenmäßig angeglichen und der Zaun wieder versetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies bauherrnseitig nicht gewünscht ist. 

Zur Vermeidung des negativen Erscheinungsbildes könnte alternativ eine teilbegrünbare Stützmauer mit Natursteinen in Betracht gezogen werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Zustimmung zu einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan für folgende Lösung zu erteilen:

Errichtung einer teilbegrünbaren Stützmauer mit Natursteinen entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit Höhen gemäß Antrag und Zaun gemäß Bebauungsplan.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer erkundigt sich, ob bei den Nachbarn ähnliche Gegebenheiten bestehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das sei nicht bekannt. Ein Nachzug der Nachbarn ist möglich.

Martin Dopfer wünscht sich ein einheitliches Aussehen und spricht an, dass das angrenzende Grundstück noch unbebaut ist, so gesagt zurückbehalten wurde.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht die Aussage von Martin Dopfer und ergänzt, dass eine Bebauung auch erst nach 20 Jahren erfolgen kann.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Zustimmung zu einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan für folgende Lösung zu erteilen:

Errichtung einer teilbegrünbaren Stützmauer mit Natursteinen entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit Höhen gemäß Antrag und Zaun gemäß Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr