Textilgeschäft zu Kaffeerösterei mit Manufaktur Einzelhandel und Café Im Obergeschoss die Ladenfläche mit Büro zu einer Wohnung Errichtung einer Werbeanlage, Ritterstraße 2, Fl.Nr. 90 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.01.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzungsänderung ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig (Mischgebiet). Denkmalgeschützte Substanz wird soweit ersichtlich nicht nachteilig verändert und Abweichungen von der Baugestaltungssatzung sind nicht erkennbar. 

Lt. nachgereichter Erklärung sollen die Werbeanlagen neu eingereicht werden und sind deshalb nicht Gegenstand der Beurteilung. 

Mit der Nutzungsänderung ergibt sich ein Mehrbedarf von 4 Stellplätzen. 
Ein räumlicher Nachweis ist auf dem Grundstück nicht möglich. 

Eine Ablösung setzt nach der Stellplatzsatzung eine Gastraumfläche von mind. 50 qm voraus. Dies ist gegeben, weil der angegebenen „Sitzfläche Café“ insoweit der entsprechende Anteil „Lauffläche“ hinzuzurechnen ist. 
Als „Lauffläche Café und Einzelhandel“ werden angegeben: 51,15 qm.
Das Anteilsverhältnis Café zu Einzelhandel beträgt ca. 2/3 zu 1/3. 
Zwei Drittel der Lauffläche sind ca. 34 qm. 
Sitzfläche Café 31,57 qm + 34 qm Lauffläche = gesamt ca. 66 qm gastronomische Fläche.
Ergebnis: Ablösung der vier Stellplätze ist zulässig. 

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugestimmt werden, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Hinweis: die auf der öffentlichen Platzfläche vorgesehene Außenbestuhlungsfläche ist eine separat zu beurteilende straßenrechtliche Sondernutzung und nicht Gegenstand des Bauantrages. Für die bisher dort vorhandenen Fahrradständer ist eine Ersatzlösung geboten. An der Ostseite ist nach Abstimmung mit der Feuerwehr eine Aufstellfläche für ein Feuerwehrfahrzeug in einer Breite von mind. 6 m einzuhalten (siehe Fotomontage mit Eingang vom 22.02.2024).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und die Ablösung von vier Stellplätzen zu befürworten. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm spricht an, ob Änderungen der Fenster im Erdgeschoss geplant sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, seines Wissens erfolgt keine Änderung der Fenster. Weitere Abstimmungen finden mit der Denkmalschutzbehörde statt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen und die Ablösung von vier Stellplätzen zu befürworten. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die einzurichtende Wohnung weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr