Teilabriss und Erweiterung Betriebsgebäude mit Produktions-, Büro- und Sozialflächen, Wiedmar 5, Fl.Nr. 527/4 Gmk. Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 01.02.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im Zuge einer früheren formlosen Anfrage wurde bereits die grundsätzliche Befürwortung der Erweiterung signalisiert und dies bei Bedarf - bei Anforderung durch das LRA OAL - über eine Bauleitplanung zu regeln (Beschluss vom 06.12.2022). 

Das Baugrundstück befindet sich aktuell nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bauvorhaben in der näheren Umgebung wurden vom Landratsamt Ostallgäu gemäß § 35 BauGB genehmigt. Das Landratsamt Ostallgäu beurteilt das Gebiet bisher offensichtlich als Außenbereich.

Geprägt ist der Bereich, der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt ist aber bereits in wesentlichem Umfang durch die vorhandene Bebauung. Aufgrund dieser Vorprägung ist nicht davon auszugehen, dass dem Vorhaben die Lage im Landschaftsschutzgebiet OAL-06 entgegensteht.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die bauliche Erweiterung des zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, die im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Nach Ansicht der Verwaltung ist das Vorhaben damit gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zulässig.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umgebung wurde 2023 bereits ein Lärmschutzgutachten erstellt und dem LRA zugeleitet. Eine Rückmeldung liegt der Stadt Füssen bisher nicht vor.

Die nachgewiesenen Stellplätze können als ausreichend eingestuft werden.

Zum nördlichen Nachbargrundstück ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine seitens der Stadt Füssen zu beurteilende Frage. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr