Umbau best. Wohnhaus zum Zweifamilienhaus mit Aufstockung und energetischen Sanierung, Frauensteinweg 29, Fl.Nr. 1657/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2.2.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 29.02.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die ursprüngliche Genehmigung aus 1968 stellt den EG-Grundriss als nachträglich aufgeklebte Pläne auch im OG dar. Hierbei handelte es sich offensichtlich um einen Fehler, weil bei dieser Lösung weder ein Bad noch ein Schlafzimmer vorhanden gewesen wäre. Der Fehler beruht offensichtlich auf einer nachträglichen Änderung durch die Verschiebung des Gebäudes. 
Insoweit ist von einem bisherigen Einfamilienhaus auszugehen. 

Das DG war bisher aufgrund der geringen Höhe nicht ausbaufähig. Mit der Sanierung soll der Kniestock auf 1,215 m angehoben werden. Die Breite des Hauses ist so gering (incl. neuer Außenwanddämmung nur 7,8 m), dass diese Höhe hier beim Verzicht auf Gauben bzw. Quergiebel tatsächlich notwendig ist. Mit der in der letzten Sitzung thematisierten Höhe von 1 m anlässlich eines ähnlichen Falls in der Reintalstraße ist hier objektiv kein ausreichender Ausbau mehr möglich. Ein Vollgeschoß entsteht trotzdem nicht. Bei der Beibehaltung des 1 m wird die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels notwendig werden.

Vier Stellplätze können räumlich beengt aber mit noch ausreichenden Größen nachgewiesen werden. Eine Abweichung besteht in der Lage von zwei Stellplätzen außerhalb der im Bebauungsplan eingezeichneten Flächen östlich des Hauses. Bessere Alternativen bestehen ohne umfangreiche Veränderungen des Bestands nicht. 

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann zugelassen werden, wenn beide Wohnungen dauergenutzt werden und keine Ferien- oder Zweitwohnung entsteht. Im Antrag wird erklärt, dass dauergenutzter Wohnraum geschaffen wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Kniestockhöhe sind wie bei dem Vergleichsfall in der Reintalstraße max. 1 m möglich. Die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels wird als notwendig anerkannt. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die Wohnungen weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt werden.

Diskussionsverlauf

Anne-Verena Jahn nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Kniestockhöhe sind wie bei dem Vergleichsfall in der Reintalstraße max. 1 m möglich. Die zusätzliche Errichtung von Gauben bzw. eines Quergiebels wird als notwendig anerkannt. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt, soweit die Wohnungen weder als Zweit- noch als Ferienwohnung genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr