Widmung Morisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Gemäß Verkehrsausschussbeschlusses Nr. 8 vom 10.08.1998 wurde für Bad Faulenbach eine Gewichtsbegrenzung von 7,5 t beschlossen. Die Umsetzung der Begrenzung erfolgt ab der Morisse.
 

Derzeit lautet die Widmungsbeschränkung der Morisse gesperrt für Lastkraftfahrzeuge und Krafträder, ausgenommen LKW bis zu 3 to zul. Ges. Gew. v. 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr und Parkplatz (teilw. bewacht). Die Widmungsbeschränkung ist folglich auf den Beschluss anzupassen. Sie lautet nun gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht. 
Weiter ist die Sonderbaulast am lebenden Zaun und am Geländer zu den Schrebergärten der Hanfwerke Füssen-Immenstadt AG zu streichen, da diese nicht mehr bestehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Morisse
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2801/2, 737/2 
Anfangspunkt:         Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,308
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.

Straßenname:                        Morisse
Straßenklasse:                Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern:        Füssen, 2801/2, 737/2 
Anfangspunkt:         Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:        Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km:                0,308
Baulastträger:                Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung:         gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:07 Uhr