Widmung Morisse
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Verkehrsausschussbeschlusses Nr. 8 vom 10.08.1998 wurde für Bad Faulenbach eine Gewichtsbegrenzung von 7,5 t beschlossen. Die Umsetzung der Begrenzung erfolgt ab der Morisse.
Derzeit lautet die Widmungsbeschränkung der Morisse gesperrt für Lastkraftfahrzeuge und Krafträder, ausgenommen LKW bis zu 3 to zul. Ges. Gew. v. 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr und Parkplatz (teilw. bewacht). Die Widmungsbeschränkung ist folglich auf den Beschluss anzupassen. Sie lautet nun gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht.
Weiter ist die Sonderbaulast am lebenden Zaun und am Geländer zu den Schrebergärten der Hanfwerke Füssen-Immenstadt AG zu streichen, da diese nicht mehr bestehen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.
Straßenname: Morisse
Straßenklasse: Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern: Füssen, 2801/2, 737/2
Anfangspunkt: Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt: Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km: 0,308
Baulastträger: Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Morisse wie folgt und im beiliegenden Lageplan markiert zu widmen.
Straßenname: Morisse
Straßenklasse: Ortsstraße
Gemarkung, Flurnummern: Füssen, 2801/2, 737/2
Anfangspunkt: Abzweigung Alatseestraße a.H.v. Fl.Nr. 2802 Gmk. Füssen südl. Grundstücksgrenze
Endpunkt: Einmündung Kemptener Straße Fl.Nr. 683/4 Gmk. Füssen a.H.v. Fl.Nr. 702 nördl. Grundstücksgrenze
Länge in km: 0,308
Baulastträger: Stadt Füssen
Widmungsbeschränkung: gesperrt für Fahrzeuge über 7,5 t tats. Gewicht
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:56 Uhr