Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der nördlichen Luitpoldstraße / Von-Freyberg-Straße / Ottostraße in beide Richtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.05.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Mit den in Kürze abgeschlossenen Umbaumaßnahmen im Umfeld des Prinzregentenplatzes wird  aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs empfohlen (s.a. Auditbericht pbu GmbH), die Innerortsgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h festzusetzen bzw. zu reduzieren.

Zwischen den drei Kreisverkehren Morisse, Ottokreisel und Luitpoldkreisel liegen nur 350 m Incl. abknickender Vorfahrt an der früheren AZ sowie Fußgängerbedarfsampel ca. 50 m vor dem Luitpoldkreisverkehr.
D.h. in diesem Abschnitt sind 50 km/h verkehrsbedingt meist kaum zu fahren, zumal im Bereich des Ottokreisels zusätzlich Fußgänger queren.

Auch wird der Radverkehr durch eine Geschwindigkeitsreduzierung sicherer, zumal eine Ein-richtung wie ein Fahrradschutzstreifen geprüft wurde, aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite hier jedoch nicht ausgewiesen werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt mit    :    Stimmen, für die Ottostraße und weiter stadteinwärts, von-Freyberg-Straße und nördliche Luitpoldstraße bis Prinzregentenplatz für beide Richtungen 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger nimmt ab 17.08 Uhr an der Ausschusssitzung teil. 

Thomas Scheibel äußert, in einer Tempo 30 Zone gilt rechts vor links, bei einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gilt das nicht.

Maximilian Eichstetter bejaht das. 

Manfred Schweinberg führt dazu weiter aus und betont, die Beschränkung führt zu mehr Sicherheit des Radverkehrs.

Thomas Scheibel erkundigt sich, ob bei der alten AZ ein Vorfahrtsschild besteht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht, das Vorfahrtsschild ist ebenfalls schon bei den Markierungen dabei.

Christoph Weisenbach spricht an, dass der genannte Bereich in der Beschlussvorlage präziser definiert werden soll.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass die Beschilderung mit roter Markierung in der Anlage eingezeichnet ist und verdeutlicht die bestehende Zeichnung.

Christoph Weisenbach bittet um Ergänzung des Beschlusses.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, die Zeichnung liegt dem Beschluss bei, aber wir können den Ottokreisel im Beschluss noch ergänzen.

Erich Nieberle ist ein großer Freund von Tempo 30 und erkundigt sich, ob bei der von-Freyberg-Straße das Tempo 30 stadteinwärts ausgeweitet werden kann. 

Dr. Christoph Böhm nimmt an der Sitzung von 17.12 Uhr bis 17.15 Uhr nicht teil.

Christoph Weisenbach befürwortet keine Beschränkung der Geschwindigkeit in der von-Freyberg-Straße. Schließlich schildert er, dass in der von-Freyberg-Straße Tempoverstöße von 0,1 % bestehen. Ferner führt Christoph Weisenbach aus, dass nach Anfrage bei der Polizei hier kein Brennpunkt besteht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterbricht Christoph Weisenbach und betont, dass das Thema zur Von-Freyberg-Straße das nächste Mal diskutiert werden soll. Außerdem teilt Vorsitzender Maximilian Eichstetter seine zwiegespaltene Meinung zu dem Thema mit.

Dr. Martin Metzger betont, dass langfristig größtenteils eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bestehen wird.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für die Ottostraße und weiter stadteinwärts, ab Strecke Ottokreisel, von-Freyberg-Straße und nördliche Luitpoldstraße bis Prinzregentenplatz für beide Richtungen 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 12:04 Uhr