Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 5, vierte Änderung;
Einleitung eines ergänzenden Verfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Satzungsbeschluss wurde am 13.12.2023 bekannt gemacht.
Mit Schreiben vom 20.03.2024 verwies das Landratsamt Ostallgäu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22, mit welchem § 13 b BauGB wegen der Unvereinbarkeit mit EU-Recht für unwirksam erklärt wurde. Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ist demnach wegen des Vorranges des Unionsrechts nicht mehr möglich.
Für den Bebauungsplan bedeutet dies, dass er an einem Rechtsmangel leidet, weil er auf der Grundlage des § 13b BauGB geändert wurde. Er kann damit keine Grundlage für eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung darstellen.
Zur Behebung wird die Stadt Füssen angehalten, den Bebauungsplan „gemäß § 215a Abs. 2 BauGB in das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu überführen und bis zum 31.12.2024 abzuschließen.“
Dies hat zur Folge:
- Erweiterte Prüfung und Behandlung umweltrelevanter Fragen
Erstellung eines neuen Bebauungsplanentwurfes, der dies ggf. behandelt
Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung der Ergebnisse
Erneuter Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wegen der Übernahme der Kosten aufzunehmen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wegen der Übernahme der Kosten aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 12:04 Uhr