Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 2 - Enzensberg Nord; Einleitung einer 3. Änderung zur Zulassung von Mitarbeiterwohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.05.2024 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt

Nach Beschluss in der letzten Sitzung bestand die Zustimmung zu einer aus Sicht des LRAes OAL notwendigen Änderung des Bebauungsplanes, um an der Fachklinik im Zuge eines Ersatzbaus Mitarbeiterwohnungen einrichten zu lassen. 

Ein entsprechender Entwurf wurde vorbereitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Die bisherige Satzung wird unter § 2 Ziffer 1 ergänzt:

„Ausnahmsweise können in Geschossen Wohnheimflächen zugelassen werden, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Klinikbetrieb stehen und in ihrem Umfang dem zusammenhängenden Betrieb im Umfang untergeordnet sind.“

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 2 – Enzensberg Nord. Ziel ist die Änderung der Satzung zur Zulassung von Mitarbeiterwohnungen. 

Der Geltungsbereich der Änderungssatzung entspricht dem des zugrundeliegenden Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 Enzensberg-Nord, erste Änderung, i.d.F. vom 18.12.1989. Der Bereich liegt nordwestlich der Höhenstraße und umfasst die dortige Fachklinik.

Der Ausschuss billigt den vorgestellten Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 2 – Enzensberg Nord. Ziel ist die Änderung der Satzung zur Zulassung von Mitarbeiterwohnungen. 

Der Geltungsbereich der Änderungssatzung entspricht dem des zugrundeliegenden Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 2 Enzensberg-Nord, erste Änderung, i.d.F. vom 18.12.1989. Der Bereich liegt nordwestlich der Höhenstraße und umfasst die dortige Fachklinik.

Der Ausschuss billigt den vorgestellten Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
240424 BBP HaS Nr. 2 Enzensberg-Nord 3Ä E Satzung Begründung (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2024 12:04 Uhr