Umbau Wohnhaus, Neuerrichtung Wintergarten mit Dachterrasse, Einbau Schleppgaupen, energetische Sanierung, Tegelbergstraße 7, Fl.Nr. 1600/15 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.05.2024 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 09.04.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Umbau erfordert verschiedene Befreiungen von dem bereits sehr alten Bebauungsplan N 6 (aus 1976).

  • Der Wintergarten wurde 1990 bereits außerhalb der Baugrenze genehmigt; er soll an gleicher Stelle neu aufgebaut werden und nun eine Dachterrasse erhalten. Stattdessen entfällt der über Eck laufende Balkon im 1. OG, was eine gestalterische Verbesserung darstellt. 
  • Gauben sind im B-Plan aus dieser Zeit nicht zur Errichtung vorgesehen. In der Umgebung gibt es jedoch an einer größeren Zahl an Gebäuden Gauben und Quergiebel in unterschiedlichen Formen und Größen. Eine Schleppgaube größerer Breite (5,50 m = 39% der Wandlänge) ist z. B. im Gabelschrofenweg 4 vorhanden (Bauvorhaben: 3,985 m = 41% der Wandlange). 
  • Die Aufdachdämmung von 30 cm führt unter Anwendung der BayBO 1969 nicht zu einer Überschreitung der Vollgeschoßgrenze (II). Aufenthaltsräume, Treppenräume und die Umfassungsmauern sind jedoch auch im Nichtvollgeschoß anzurechnen. Damit wird hier eine GFZ von ca. 0,446 = 0,45 erreicht. Eine aktualisierte Berechnung wurde angefordert. Der B-Plan wird insoweit um ca. 12% überschritten. 

Insgesamt bewegen sich die Abweichungen im Rahmen früherer Fälle. 

Positiv ist zudem das Ersetzen der vorhandenen, optisch störenden aufgeständerten PV-Anlagen durch liegende Elemente. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 06.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm untermauert, die Gaubenwand wird verharmlost und erläutert zum Quergiebel.

Armin Angeringer informiert zum Quergiebel.

Andreas Eggensberger geht auf die Änderung der Sonnenkollektoren ein. Weiter führt Andreas Eggensberger dazu aus, dass aufgeständerte PV-Anlagen energetischer, solarertragender sind. 

Magnus Peresson bezieht sich auf die Aussage von Dr. Christoph Böhm und betont mit einer Gaube wird mehr kaputt gemacht als wie mit einem Quergiebel.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht, dass können wir den Bauherren mitteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 12:04 Uhr