Ilona Deckwerth informiert, die Kernessenz des Bebauungsplanes ist die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, in der letzten Sitzung wurde etwas zum Eignungsgebiet angemerkt und bittet Matthias Friedl weiter auszuführen.
Matthias Friedl schildert, die Festlegung als Dorfgebiet ist in erster Linie aufgrund der bestehenden Landwirtschaft im Geltungsbereich zu Grunde zu legen.
Ilona Deckwerth spricht an, der Impuls für die Aufstellung des Bebauungsplanes war es Ferienwohnungen zu verhindern und möchte wissen, wie die ein Drittel Lösung zustande kommt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt dar, im Nachbargebäude wurde mit der Zahl ein Drittel genehmigt. Das heißt bei drei Wohneinheiten, darf eine von drei Wohnungen künftig als Ferienwohnungen genehmigt werden.
Ilona Deckwerth verdeutlicht, der Bestand wird nicht verändert. Künftige Veränderungen sollen verhindert werden. Zugleich erwidert Ilona Deckwerth wo führt das hin, bis zu einem Drittel Ferienwohnungen genehmigen zu lassen. Der Punkt ist wie wir das verhindern können.
Matthias Friedl erörtert, mit dem Dorfgebiet hat das keinen Zusammenhang. Letztendlich werden im Beherbergungskonzept in gewissen Gebieten Ferienwohnungen als geeignet beurteilt.
Armin Angeringer lässt wissen, die Gebiete werden unterschiedlich betrachtet. In diesem Gebiet bestehen im Bestand auch andere Nutzungen. Folglich lässt sich ein Dorfgebiet festsetzen. Weiter besteht eine Zielrichtung mit einem sogenannten Eignungsgebiet. Das Eignungsgebiet ist zwar kein zwingendes Ziel, jedoch auf dieser Basis wurde in der Vergangenheit entschieden.
Ilona Deckwerth stellt infrage, ob diese Ausnahme zu rechtlichen Entscheidungen führt.
Armin Angeringer untermauert, es muss differenziert werden, welche Nutzungen im Bestand bestehen und führt beispielsweise das reine Wohngebiet Füssen West und Weißensee Brand vor. Hier sollen Ferienwohnungen gesamt ausgeschlossen werden.
Ilona Deckwerth sieht dies als die rechtliche Begründung.
Armin Angeringer stimmt dem zu.
Dr. Martin Metzger verdeutlicht, das Verhältnis eins von drei ist sehr einschränkend und findet, dies passt zu dem Gebiet ganz gut.
Andreas Eggensberger führt an, im Außenbereich sind eins zu sechs Ferienwohnungen zulässig.
Armin Angeringer lässt wissen, wenn alle Ferienwohnungen ausgeschlossen werden, wird das Ziel Eignungsgebiet nicht erreicht.