Nutzungsänderung: Einbau eines Family Entertainment Center, Indoor Freizeitpark, "Eat and Fun" in die Lagerräume des ehemaligen ATU Gebäudes, Kemptener Str. 71, Fl.Nr. 743/4 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.08.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist im Gewerbegebiet zulässig bzw. in den Teilen, die ggf. als Vergnügungsstätte einzustufen sind, ausnahmsweise zulässig. Die genauen Inhalte sind noch über eine Betriebsbeschreibung zu erläutern (ist angefordert). Die Planung stellt dar: 2 Bowlingbahnen und 2 Dartplätze. Bei den beiden „Cubes“ wird es sich um Bereiche mit visuellen Effekten handeln (ähnlich z. B. 3D-Kino). Der südliche Teil des Gebäudes ist als Indoor Spielpark beschrieben. ist Die Gesamtanlage damit als Angebot für Familien mit Kindern und Jugendlichen insbesondere in Schlechtwetterzeiten konzipiert. Ein entsprechend ungedeckter Bedarf besteht bereits seit geraumer Zeit. Ansiedlungsüberlegungen an anderen Stellen wurden aus unterschiedlichen Gründen bislang nicht realisiert. Städtebaulich handelt es sich um einen geeigneten Standort. 

Der Stellplatznachweis bezieht sich aktuell (nur) auf 75 Sitzplätze. Wie diese ermittelt wurden, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. In der Summe werden für den betroffenen Bereich 25 Stellplätze nachgewiesen. Eine abschließende Prüfung ist erst nach Vorlage der Betriebsbeschreibung möglich.

Der Food-Truck beeinträchtigt in der im Freiflächenplan eingezeichneten Lage insgesamt drei Stellplätze. Nr. 17 ist gefangen und insoweit allenfalls von Mitarbeitern nutzbar, die das Gelände während der Betriebszeit nicht verlassen; die Nrn. 19 und 20 weisen nicht mehr die notwendigen Abmessungen auf und sind nicht anrechenbar. Durch eine Änderung der Positionierung kann der Verlust an Stellplätzen reduziert werden. Der Truck ist wegen seines dauerhaften Standortes abstandsflächenpflichtig. 

Die Beibehaltung mindestens eines Behindertenstellplatzes ist erforderlich.

Der Antrag ist bisher noch nicht beim Landratsamt Ostallgäu formal eingereicht und damit zunächst nur als formlose Anfrage einzustufen.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung hinsichtlich seiner Nutzungsart grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Zu einer näheren Klärung ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.

Rücksprache mit dem Betreiber
Die Situierung des Food Trucks erfolgt im Bauantrag gemäß Vorgabe. Die geforderte Betriebsbeschreibung ist aktuell noch nicht abschließend möglich, da sich Details noch in der Klärung befinden. Die enge Abstimmung mit der Stadt Füssen wurde aber zugesichert. Es wurde gebeten, zunächst nur eine grundsätzliche Entscheidung darüber zu treffen, ob die Art der Nutzung allgemein befürwortet wird. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen hinsichtlich der beantragten Nutzungsart grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Ein ausreichender Stellplatznachweis ist zu erbringen, wobei der genaue Bedarf erst nach Vorlage einer Betriebsbeschreibung ermittelt werden kann.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth teilt mit, dass aus den Ausführungen die geplanten Nutzungen nicht klar erkennbar sind. Ebenfalls legt Ilona Deckwerth nahe, dass kein Umfeld gestaltet werden soll, welches Jugendlichen gefährdet. Weiter regt Ilona Deckwerth an mit den Betreibern bezüglich des Abfalles einen Vertrag abzuschließen, insoweit das Essen überwiegend nicht vor Ort verzehrt wird.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert zu 99 % wird das Essen vor Ort verzehrt. Sollte ein ähnliches Konzept wie beispielsweise bei McDonalds bestehen wird dieser abgeschlossen.

Ilona Deckwerth verdeutlicht, der Nutzungsänderung spricht grundsätzlich nichts entgegen, jedoch ist durch die fehlende Betriebsbeschreibung das nicht genau erkennbar.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen hinsichtlich der beantragten Nutzungsart grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Ein ausreichender Stellplatznachweis ist zu erbringen, wobei der genaue Bedarf erst nach Vorlage einer Betriebsbeschreibung ermittelt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr